Ich denke eher, das man als Hersteller gut beraten ist, die höheren Prüfwerte als nicht offizielle Werte auch nicht anzugeben.

Denn es ist nach DIN geregelt und das können die Gehäuse auch leisten. Das wäre der offizielle Teil der Produkthaftung.

Das die eigene Qualitätssicherung über der DIN als Sicherheitsreserve liegt, versteht sich eigentlich in der Entwicklung und zur Prüfabnahme von selbst, ebenso, das Hersteller auch techn. dazu in der Lage sind a) die DIN locker zu erfüllen und b) überdies hinaus auch noch weitaus wasserdichtere Uhren mal irgendwann locker auf den Markt zu bringen........wenn das mal not tut.

Bei der Rolex kann ich es mir aber nicht vorstellen, dass das not tut, denn für "Übertreibungen" inform von Tiefengebalze, stehen deren Produkte eigentlich nicht......die können das einfach, weil es eine Rolex ist.....

Gruß Andreas