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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Frage DHL-Nachforschung, Postgeheimnis?

    Werte Gemeinde!

    Ich habe mir von meiner Mutter an unseren Urlaubsort ein Paket schicken lassen.
    Der DHL-Bote war leider nicht in der Lage, das am Klingelschlild der Ferienwohnung angebrachte Schild mit meinem Namen zur Kenntnis zu nehmen und sendete das Paket mit "Empfänger unbekannt" zurück.

    Was allerdings nicht wieder zu Hause ankam, war das Paket ...

    Nun habe ich vor 10 Tagen auf Anraten der Schalterdame bei der Post einen Nachforschungsantrag abgeschickt. Da der Wert des Inhaltes die per se versicherten €500 überstieg, wollte ich mir wenigstens die fünfhundert zurückholen und hab ein paar Gegenstände angegeben, die zusammen knapp unter 500 Halbmark wert sind.

    Nun ruft gestern ein Herr vom DHL-Service an und sagt mir, das Paket sei eingelagert und also nicht verschollen. Allerdings passe der Inhalt nicht zu dem von mir angegebenen.

    Hab alles gestanden, war kein Problem, ich bin froh, alles gut.

    Meine Frage: darf der DHL-Service da eigentlich reinschauen? Im Nachforschungsantrag stand meines Wissens nichts von einer Entbindung vom Postgeheimnis.

    Das - und nichts anderes möchte ich gern wissen.

    Ich werd nen Teufel tun und mich beschweren, wie gesagt: alles gut, ich freu mich, daß das Paket nicht verschollen ist.

    DANKE für zielführende Antworten!
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  2. #2
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    Hallo Oliver,

    vielleicht ist ja auch der Paketaufkleber zerstört worden/ unleserlich geworden, so daß es nur mit Öffnen des Paketes klar war, von/für wen das Paket ist?

    Nur eine Möglichkeit, die mir spontan eingefallen ist. Ansonsten hätte das Paket ja ungeöffnet zum Absender geliefert werden können.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Nee, nichts Schriftliches im Paket.
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Hallo Oliver, die gesetzliche Regelung sieht so aus:

    Postgesetz (PostG)
    § 39 Postgeheimnis

    (1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen.
    (2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
    (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Postdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt von Postsendungen oder den näheren Umständen des Postverkehrs zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Postgeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Postsendungen oder Postverkehr bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.
    (4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um
    1.
    bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,
    2.
    den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,
    3.
    den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,
    4.
    körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.


    Was bei dir jetzt vorgelegen hat und ob ein Ausnahmefall wie in Absatz vier festgelegt vorgelegen hat, kann man nach deinen jetzigen Informationen nicht so wirklich ermitteln...

    In jedem Fall: Glück gehabt, dass das Paket wieder aufgetaucht ist
    Viele Grüße,

    Jonathan

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Klasse, ich denke, damit ist es hinreichend erklärbar
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Viele Grüße,

    Jonathan

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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  8. #8
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    Viele Grüße,

    Jonathan

  9. #9
    Zitat Zitat von Doktor Krone Beitrag anzeigen

    ... der Wert des Inhaltes die per se versicherten €500 überstieg, wollte ich mir wenigstens die fünfhundert zurückholen und hab ein paar Gegenstände angegeben, die zusammen knapp unter 500 Halbmark wert sind.

    ....... Allerdings passe der Inhalt nicht zu dem von mir angegebenen.
    Da hätte Ich gerne mehr Informationen zu. Auch wenn Ich von Dir keine bekommen werde.....aber lese Ich das richtig....du gibst irgendwelche Gegenstände an , nur um den versicherten Wert zu erreichen???

    Wenn du geschrieben hättest , nicht alle Gegenstände die im Paket waren angegeben zu haben.Sondern nur die bis der Wert 500 euro erreicht ist, hätte ich es verstanden.
    gruß Jörg

  10. #10
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    Danke für zielführende Antworten
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


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