Original von Insoman
also ich werde gleich mal nen wichtigen politischen TErmin anläßlich des Weltfrauentages wahrnehmen:

eine Kranzniederlegung auf unserem Frauenparkplatz
.....Stichwort FRAUENPARKPLATZ..... .....Der Begriff "Frauenparkplatz" ist in der StVO meines Wissens nicht zu finden..... .....Daher gibt es dann auch keine rechtliche Grundlage zur Schaffung von Frauenparkplätzen auf öffentlichen Parkplätzen und auch nicht zur Überwachung oder Ahndung von eventuellen Falschparkern..... .....Ist das richtig so?.... ....Ausserdem.... ....Verstösst die als Frauenparkplatz ausgewiesene Fläche nicht gegen das Gesetz der Gleichberechtigung?....