lt. bgb ist das einfach:Original von Passion
Wie ist denn sowas rechtlich zu bewerten?
Hat man als Kunde nun bei dieser falschen Preisauszeichnung, das Recht die Uhr zu dem völlig überhöhten Preis zu kaufen!? oder
kann sich der Konzessionär herausreden und die Uhr dann trotzdem 300€ billiger an einen verkaufen.
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der verkäufer bietet eine ware feil, preis dient dem kunden zur orientierung. erst wenn der verkäufer auf das kaufangebot einwilligt, kommt er zu stande. d.h. auch, dass bei einer sd mit 3590,- preisauszeichnung für den anbieter keine verpflichtung zum verkauf besteht. gibts auch ein paar urteile dazu.
also wer dann den maxe machen will, sollte das wissen. nicht dass er als begossener pudel wieder raus kommt.
beste grüße
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Baum-Darstellung
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09.03.2007, 20:54 #24Beste Grüße
Karlll aus 61
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