Die Auslage ist nur ein Angebot zum Kauf. Der Preis ist für den VK nicht bindend, auch nicht, wenn er die Uhr bspw. für 1950€ auszeichnen würde. Wenn der Kunde trotzdem die Uhr aber für 300€ mehr kaufen möchte, kann er das tun - warum nichtOriginal von Passion
Wie ist denn sowas rechtlich zu bewerten?
Hat man als Kunde nun bei dieser falschen Preisauszeichnung, das Recht die Uhr zu dem völlig überhöhten Preis zu kaufen!? oder
kann sich der Konzessionär herausreden und die Uhr dann trotzdem 300€ billiger an einen verkaufen.
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Baum-Darstellung
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09.03.2007, 03:04 #15
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Von Ex Tunc im Forum Watch-Talk - alte ThemenAntworten: 0Letzter Beitrag: 08.03.2005, 11:44
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