Original von orange
kann ich mir so auch nicht vorstellen. der handwerker oder händler darf dann mit 'nem 91er T4 Pritsche keine ware mehr ausliefern ??

ehrlich gesagt halte ich das für schwachsinn.....und nicht durchführbar
Die gewerbliche Nutzung bleibt erlaubt, Privatfahrten sind verboten.
Also, der Arbeiter, welcher mit der Firmenpritsche nach der Hacke abends nach Hause unterwegs ist fährt dann schon illegal.