der mahnbescheid ist für "geld zurück" die wichtigste aktion - da lieferung nicht erfolgte. dafür sollte zuvor die der lieferant in verzug gesetzt worden sein mit einer frist für den eingang der lieferung bzw. zur rückzahlung.
da bei ebay-verkäufern meist keine adresse bekannt ist, kann das nur per email erfolgen.

die betrugsanzeige ist eine zweite schiene, beides ist rechtlich -leider-völlig unabhängig voneinander zu betrachten.

ebay hat ja noch den käuferschutz, wo man bis 200 euro erstattet bekommt, wenn man einem betrug aufgesessen ist.