Aber wenn ich verzichte, muss ich trotzdem versteuern, oder? Dann macht das keinen Sinn...Original von MSA
Ich würde zuerst versuchen, den Mietvertrag einvernehmlich aufzulösen, was einen neuen Vertrag bedeutet. Dann gibt es kein Problem mit den Fristen.
Die € 200 Miete, die Dir Deine Freundin zahlt, sind bei der Steuererklärung anzugeben, ja.
Oder Du verzichtest auf die Mieteinnahmen und gibst das beim Befög-Amt an.
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Thema: Mietrecht §561
Baum-Darstellung
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18.02.2007, 12:00 #15Viele Grüße, Manuel
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