Hallo Gemeinde,
ich habe eine Frage, die mir irgendjemand hier evtl. beantworten kann, ein Link genügt vielleicht.
Hier in der Firma haben die meisten MA ihre Verträge umstellen lassen, kein WG und kein UG Anspruch mehr, dafür mehr Kohle jeden Monat.
Manche haben aber auch noch die alten Verträge.
Ich habe letztens gehört, dass es ein neues Urteil gibt zu WG Zahlung, aber Mr. Google findet das nicht. Inhalt war: Wenn 3 mal gezahlt wurde, besteht Anspruch, auch wenn im Vertrag der Passus mit Freiwillligkeit drin ist. Aber ich weiss nicht mehr, ob die Zahlung in 3 hintereinander folgenden Jahren gewesen sein muss etc ...
Hat jemand einen Link oder eine Info?
Danke jetzt schon![]()
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29.11.2011, 09:17 #1
Weihnachtsgeld Urteil - Frage hierzu
Es grüßt der Stephan
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29.11.2011, 09:22 #2
schau mal hier, Stichwort betriebliche Übung
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9CbungViele Grüße, Manuel
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29.11.2011, 09:22 #3
Hab mal das hier gegoogelt:
http://www.arbeitnehmerkammer.de/ber...atifikationen/
Also hat man nach dreimaliger Zahlung, auch wenn es vertraglich nicht vereinbart war, einen Anspruch. Da bei euch aber die Verträge angepasst wurden, sehe ich den Anspruch aber dadurch als verwirkt an. Bin aber kein Rechtsgelehrter...Viele Grüße
Matthias
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29.11.2011, 09:23 #4
meinst Du das Urteil: http://www.zeit.de/karriere/beruf/20...weihnachtsgeld
Grüße, Anna!
Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011
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29.11.2011, 09:24 #5
Geändert von PCS (29.11.2011 um 09:25 Uhr)
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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29.11.2011, 09:27 #6
Das war vor ungefähr einem Monat als neues Urteil im Radio. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wei viel ich mir da richtig behalten habe, deswegen meine Frage hier.
Das im Wikipedia hatte ich schon gelesen, aber das dort zitierte Urteil war von 2008, und das was ich meine muss ein neueres sein.Es grüßt der Stephan
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29.11.2011, 09:24 #7
Genau, und bei Wiki stehts. Beendigung der betrieblichen Übung durch Änderungskündigung = Vertragsumstellung.
Viele Grüße
Matthias
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29.11.2011, 09:29 #8
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29.11.2011, 09:31 #9
Lies mal Annas Link. Wenn in den alten Verträgen auch so ein doppelter Vorbehalt steht, dann könnte das Urteil relevant sein. Ansonsten gilt weiter die bisherige Rechtslage.
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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29.11.2011, 10:21 #10
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