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  1. #1
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Weihnachtsgeld Urteil - Frage hierzu

    Hallo Gemeinde,

    ich habe eine Frage, die mir irgendjemand hier evtl. beantworten kann, ein Link genügt vielleicht.

    Hier in der Firma haben die meisten MA ihre Verträge umstellen lassen, kein WG und kein UG Anspruch mehr, dafür mehr Kohle jeden Monat.

    Manche haben aber auch noch die alten Verträge.

    Ich habe letztens gehört, dass es ein neues Urteil gibt zu WG Zahlung, aber Mr. Google findet das nicht. Inhalt war: Wenn 3 mal gezahlt wurde, besteht Anspruch, auch wenn im Vertrag der Passus mit Freiwillligkeit drin ist. Aber ich weiss nicht mehr, ob die Zahlung in 3 hintereinander folgenden Jahren gewesen sein muss etc ...

    Hat jemand einen Link oder eine Info?

    Danke jetzt schon
    Es grüßt der Stephan


  2. #2
    schau mal hier, Stichwort betriebliche Übung

    http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_%C3%9Cbung
    Viele Grüße, Manuel

  3. #3
    Daytona Avatar von Matti
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    Hab mal das hier gegoogelt:
    http://www.arbeitnehmerkammer.de/ber...atifikationen/

    Also hat man nach dreimaliger Zahlung, auch wenn es vertraglich nicht vereinbart war, einen Anspruch. Da bei euch aber die Verträge angepasst wurden, sehe ich den Anspruch aber dadurch als verwirkt an. Bin aber kein Rechtsgelehrter...
    Viele Grüße
    Matthias


  4. #4
    Moderator Avatar von alicia
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    Grüße, Anna!

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele: Freude, Schönheit der Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur, Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise! (W.Busch) ...Officially Certified DoT Winner 2009 & 2011

  5. #5
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von heintzi Beitrag anzeigen
    Ich habe letztens gehört, dass es ein neues Urteil gibt zu WG Zahlung, aber Mr. Google findet das nicht. Inhalt war: Wenn 3 mal gezahlt wurde, besteht Anspruch, auch wenn im Vertrag der Passus mit Freiwillligkeit drin ist. Aber ich weiss nicht mehr, ob die Zahlung in 3 hintereinander folgenden Jahren gewesen sein muss etc ...
    Das wäre mir neu. Für die betriebliche Übung muss das in drei aufeinanderfolgenden Jahre ausgezahlt worden sein, und zwar ohne Freiwilligkeitsvorbehalt.

    Edit: Danke Anna, da geht's also um den doppelten Vorbehalt. Heftig.....
    Geändert von PCS (29.11.2011 um 09:25 Uhr)
    Gruß Percy



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  6. #6
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Das war vor ungefähr einem Monat als neues Urteil im Radio. Ich bin mir nur nicht mehr sicher, wei viel ich mir da richtig behalten habe, deswegen meine Frage hier.

    Das im Wikipedia hatte ich schon gelesen, aber das dort zitierte Urteil war von 2008, und das was ich meine muss ein neueres sein.
    Es grüßt der Stephan


  7. #7
    Daytona Avatar von Matti
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    Genau, und bei Wiki stehts. Beendigung der betrieblichen Übung durch Änderungskündigung = Vertragsumstellung.
    Viele Grüße
    Matthias


  8. #8
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Zitat Zitat von Matti Beitrag anzeigen
    Genau, und bei Wiki stehts. Beendigung der betrieblichen Übung durch Änderungskündigung = Vertragsumstellung.
    Nochmal zur Klarstellung, wie auch oben geschrieben: Manche haben Verträge umgestellt, die haben natürlich keinen Anspruch mehr, das ist ja logisch.

    Es geht um die MA mit den alten Verträgen.
    Es grüßt der Stephan


  9. #9
    Administrator Avatar von PCS
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    Lies mal Annas Link. Wenn in den alten Verträgen auch so ein doppelter Vorbehalt steht, dann könnte das Urteil relevant sein. Ansonsten gilt weiter die bisherige Rechtslage.
    Gruß Percy



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  10. #10
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    Zitat Zitat von heintzi Beitrag anzeigen
    Hallo Gemeinde,

    ich habe eine Frage, die mir irgendjemand hier evtl. beantworten kann, ein Link genügt vielleicht.

    Hier in der Firma haben die meisten MA ihre Verträge umstellen lassen, kein WG und kein UG Anspruch mehr, dafür mehr Kohle jeden Monat.

    Manche haben aber auch noch die alten Verträge.
    Danke jetzt schon
    Du must da aber genau unterscheiden ob da wirklich von Weihnachtsgeld etc. die Rede war oder du Sinngemäß ein Jahresgehalt von X€ kriegst und das aber auf 1 5 12 oder 50 mal ausgezahlt wird.

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