anekele

du hast hier, glaube ich, etwas falsch verstanden.
wir reden hier von leasing und nicht von finazkauf, bzw. kauf auf raten.

streng genommen ist die geleaste uhr uhr nie dir. du bist besitzer, aber kein eigentümer.
normalerweise geht das teil am ende der leasingzeit auch zurück an den eigentümer. es gibt zwar (gerade beim fahrzeug) meist die möglichkeit, den wafen nach der leasingdauer zu übernehmen (zeitwert oder restwert) - aber das muss der leasinggeber nicht!!

prinz. wäre ich schon nicht abgeneigt, eine zu leasen, wenn ich es steurlich nutzen könnte - werd wohl doch mal über eine umschulung zum luden nachdenken müssen. ansonsten sehe ich keine möglichkeit, dass das beim finanzamt durch geht