Ich würde das Einschreiben mit Rückschein wählen. Sicher ist sicher.
Und kein Geld überweisen, denn.... "im Falle der Vertragskündigung oder Dekonnektierung erstattet die DENIC bereits geleistete Domainentgelte nicht (siehe Domainbedingungen § 7 Abs. 4)...."
Gruß
der
Georg
Ergebnis 1 bis 12 von 12
Thema: Rechnung von der DENIC ??
Hybrid-Darstellung
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06.02.2007, 20:15 #1Milgauss
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