Ich würde das Einschreiben mit Rückschein wählen. Sicher ist sicher.
Und kein Geld überweisen, denn.... "im Falle der Vertragskündigung oder Dekonnektierung erstattet die DENIC bereits geleistete Domainentgelte nicht (siehe Domainbedingungen § 7 Abs. 4)...."
Gruß
der
Georg
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Thema: Rechnung von der DENIC ??
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06.02.2007, 21:15 #10Milgauss
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