Hallo, wenn es kein Vorsatz war (unwahrscheinlich) gibt es nur noch die Möglichkeit gegen ihn vorzugehen, wenn er die im Verkehr übliche Sorgfaltspflicht verletzt hat, dies ist aber immer eine Einzelfallwürdigung. Fraglich ist aber selbst dann, was willst Du erreichen.
Mein Vorschlag, Dienstleister wechseln!
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24.01.2007, 23:35 #1
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RE: juris: weitergabe pers. daten
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