Original von THX_Ultra
Muss nicht sie sein, kann ja auch nur von ihr "eingereicht" werden weil sie zb. der Abteilung vorsteht. Ausgedacht kann sich das ganz wer anders haben..
Das wäre höchst unwahrscheinlich. Im Arbeitnehmererfindergesetz ist ganz eindeutig geregelt, dass die Person, die etwas erfunden hat, auch einen festen Anspruch auf Erfindernennung hat. Dass der Chef gerne auch als Miterfinder genannt wird ist üblich (ähnlich wie z.B. auch die Mitautorenschaft des Profs. bei Veröffentlichungen im Forschungsbereich). Aber dieser Chef wird nicht als einziger genannt, wenn jemand anderes beteiligt ist. Im Gebrauchs- und im Geschmacksmusterrecht (Design) wird die Vorgehensweise mit der Nennung des Erfinders genauso gehandhabt.

Ich gehe mal stark davon aus, dass das in der Schweiz ganz ähnlich geregelt wird, wie in Deutschland. Die IP-Gesetzgebung ist international ziemlich stark harmonisiert.