Original von An der Alster
enldich! ebay macht es Unredlichen auch viel zu einfach...
Ich vermute aber, dass sich Rolex am Ende der Prozessserie nicht durchsetzen wird, und die Rechtsprechung der Linie des Düsseldorfer Urteils folgen wird.

Die E-Bucht führt im Sinne des Gesetzes keinen eigenen Handel, sondern bietet einen Speicher für Inhalte, für dessen Gegenstand jedoch andere (die Benutzer) verantwortlich sind.

Solch ein Urteil mag aus Sicht von Rolex und von Rolexfreunden schmerzlich sein. Aber wir sollten nicht vergessen, dass mit diesem Urteil auch die Betreiber von Foren berührt sind. Keiner von uns hier würde sich wünschen, dass z.B. das R-L-X Forum bestraft wird, falls ein User eine Uhr in den SC einstellt, welche ganz (oder auch nur in Teilen) nachgeahmt ist, oder aus fremden Besitz stammt.