Original von kuntze
Schadensersatz für eine freie Meinungsäußerung ? Wegen was ? Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 I BGB ?, Anspruch aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB ? , Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Eigentumsverletztung gem. § 823 I BGB ?
Oder vielleicht Beleidigung nach § 185 StGB ? - oder gar üble Nachrede § 186 StGB - oder sogar gleich Verleumdung § 187 StGB ? Für die letztgenannten ist Vorsatz erforderlich hinsichtlich falscher Tatsachenbehauptung . Das will ich mal sehen...
Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim.

Boris
Sehr lässig, Boris !!!!