Ich fürchte, das ist nicht machbar. Denn das hängt von so vielen Dingen
ab. Je nachdem, was man will, wie man auftritt, wie man sich selbst
verhält und mit welchem Verkäufer oder Verkäuferin man es zu tun hat,
kann das bei ein und dem selben Konzi sehr unterschiedlich ausfallen.
Ergebnis 1 bis 20 von 21
Thema: Ärger mit Konzi!
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14.08.2004, 13:03 #1
Ärger mit Konzi!
Mahlzeit zusammen,
bin gerade von Juwelier Techel mit einem richtigen "Hals" wieder gekommen! (näheres steht im Sales-Corner "Sea-Dweller 2003")
Meine Frage/Überlegung wäre:
Könnten wir hier nicht einen Thread etc. aufggeliedert nach versch.
Konzis einrichten, indem man für verschiedene Sachbereiche wie z.B.:
-Uhrenkauf
-Service
-Freundlichkeit
-etc.
ein Voting von z.B. 1-10 einrichtet?
Was ist Eure Meinung dazu?*** Gruß, Fabian ***
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14.08.2004, 13:07 #2Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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14.08.2004, 13:13 #3
Hi Percy,
ist mir vollkommen bewußt. Habe auch schon gute Erfahrungen mit Techel gemacht.
Wäre es aber nicht sinnvoll die jeweiligen Erfahrungen miteinander abzuwägen, auch wenn sie von jedem subjektiv wahrgenommen werden?
Lese hier täglich viele Berichte "Schlieren unterm Glas" "5 Wochen alte Sub Date beim Nachregulieren verkratzt" etc.
Können wir nicht, wenigsten grob, ein Voting für bestimmte Leistungen der einzelnen Konzis erwirken?
Ich bin mir bewußt, eine komplexe "Datawarehouse-Lösung" zu dem Thema sprengt den Rahmen, aber wie oft häufen sich bei bestimmten Konzis welche Probleme, sind es eher Ausnahmen oder der Regelfall?*** Gruß, Fabian ***
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14.08.2004, 13:24 #4
Bei den meisten Konzis sind Probleme die Ausnahme - bei W....... eher die Regel.
Rein subjektivMan liest sich
Wolfram
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Ich rauche nicht, ich trinke nicht, ich hab nichts mit Weibern - ich bin perfekt. Ich hab nur einen Fehler, ich lüge...
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14.08.2004, 13:26 #5
Denke, so etwas hängt, wie Percy schon gesagt hat, von vielen verschiedenen Dingen ab. Wenn man eine Uhr kaufen möchte, kann amn sich ja hier über den Konzi erkundigen, aber eine Beurteilung in Form von 1-10 finde ich sehr schwierig. Außerdem könnte man sicherlich als Konzi dagegen vorgehen, wenn einem die Beurteilung nicht passt.
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14.08.2004, 13:26 #6
Hi Fabian,
auch wenn Techel mein bevorzugter "Haus- & Hof-Konzi" ist,
muß ich Dir in diesem Fall Recht geben. Die schnellsten sind sie nicht.
Mir ist das zwar meist wurscht, aber in Deinem Fall natürlich ärgerlichGruß, Hannes
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14.08.2004, 13:56 #7
wäre aber sehr einseitig,wenn der Konzi nicht die Möglichkeit hat seine Meinung /seinen Standpunkt hier zu vertreten!!
Schöne Zeit noch
Roland
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14.08.2004, 16:03 #8
Ging mir heute aber genauso mit Meinem.
Normalerweise funktioniert alles wunderbar.
Habe vor ca. 5 Wochen für meine Pan die neue Faltschließe incl.
Rep.band bestellt. Sollte nach 3 Wochen da sein.
Aus 3 Wo. wurden 5. Heute rief man mich an, daß die Schließe da sei.
Und ob es richtig ist, daß ich zur Faltschließe zusätzlich noch ein normales Rep.band wollte.
Natürlich nicht !!! oooppps, das dachte ich mir doch, so die freundliche Dame.
Habe ihnen höflich mitgeteilt, daß ich die Faltschließe dann auch so lange nicht benötige, bis ich auch das passende Band dazu habe.Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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14.08.2004, 16:29 #9Original von PCS
Ich fürchte, das ist nicht machbar. Denn das hängt von so vielen Dingen
ab. Je nachdem, was man will, wie man auftritt, wie man sich selbst
verhält und mit welchem Verkäufer oder Verkäuferin man es zu tun hat,
kann das bei ein und dem selben Konzi sehr unterschiedlich ausfallen.
Und beide sollten die Möglichkeit der Stellungnahme haben,
um objektiv urteilen zu können.
Zu leicht wäre es, dann hier nur aufgrund seiner vielleicht subjektiv
schlechten Meinung, den ein oder anderen zu verreissen.
Gerade aus einer gewissen Anonymität heraus ist das schneller
geschehen, als man denkt.
Ich bin gegen solche pauschalen Bewertungen.
Sicherlich ist es aber sinnvoll über die ein oder andere persönliche,
negative wie auch positive Erfahrung hier zu berichten und diese auch
ggf. zu diskutieren.Männer beneiden andere Männer um Ihre Frauen, bis Sie diese haben...
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14.08.2004, 19:12 #10chriskoGast
Wäre so eine Bewertungs Seite Überhaupt rechtens???Ich meine Könnten die Konzis die negativ abschneiden nicht auf Schadensesatz Klagen!!!!Da sollte man lieber vorsichtig sein!!!
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14.08.2004, 20:30 #11
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Schadensersatz für eine freie Meinungsäußerung ? Wegen was ? Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 I BGB ?, Anspruch aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB ? , Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Eigentumsverletztung gem. § 823 I BGB ?
Oder vielleicht Beleidigung nach § 185 StGB ? - oder gar üble Nachrede § 186 StGB - oder sogar gleich Verleumdung § 187 StGB ? Für die letztgenannten ist Vorsatz erforderlich hinsichtlich falscher Tatsachenbehauptung . Das will ich mal sehen...
Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim.
Boris
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14.08.2004, 21:54 #12
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Also ich habe bei Wempe Köln sehr gute Erfahrungen gemacht.
Freundlichkeit, Service usw. erste Sahne.
Habe sogar ein paar kleine Geschenke bekommen.
Also von mir 10 Points
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15.08.2004, 00:01 #13Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim. Boris
Ist doch nur Deine subjektive Meinung !
Ob die unwahr oder wahr ist, kann keiner nur Aufgrund einer angeblichen "Tatsachenbehauptung" beurteilen.Männer beneiden andere Männer um Ihre Frauen, bis Sie diese haben...
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15.08.2004, 00:04 #14GatsbyGastOriginal von kuntze
Schadensersatz für eine freie Meinungsäußerung ? Wegen was ? Anspruch auf Unterlassung gem. § 1004 I BGB ?, Anspruch aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung gem. § 826 BGB ? , Anspruch auf Schadensersatz aufgrund Eigentumsverletztung gem. § 823 I BGB ?
Oder vielleicht Beleidigung nach § 185 StGB ? - oder gar üble Nachrede § 186 StGB - oder sogar gleich Verleumdung § 187 StGB ? Für die letztgenannten ist Vorsatz erforderlich hinsichtlich falscher Tatsachenbehauptung . Das will ich mal sehen...
Wenn ich Probleme mit einem Konzessionär habe, dann schreibe ich das auch und solange es nicht eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt , ist dies auch mehr als nur legitim.
Boris
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15.08.2004, 14:01 #15
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Die mitgeteilte Tatsache darf "nicht erweislich wahr" sein. Der Wahrheitsbeweis ist geführt, wenn sich die rufgefährdende Tatsache in ihrem Kerngehalt als zutreffend herausstellt (siehe BGHSt 18, 182).
Bei Äußerungen im Bereich der öffentlichen Meinungsbildung gilt - im Hinblick auf Art. 5 GG - ein großzügigerer Maßstab, d.h. hier sind scharfe und drastische Formulierungen erlaubt, nicht jedoch unverhältnismäßige Schmähungen.
Boris
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15.08.2004, 14:32 #16Original von Vito
Also ich habe bei Wempe Köln sehr gute Erfahrungen gemacht.
Freundlichkeit, Service usw. erste Sahne.
Habe sogar ein paar kleine Geschenke bekommen.
Also von mir 10 PointsGruß Jörg
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15.08.2004, 18:24 #17chriskoGast
Kunze mal ne Frage bist du Anwalt ???Da du dich so gut auszukennen scheinst!!!
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15.08.2004, 19:20 #18
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Nö, nur ein abgeschlossenes Jura-Studium, mit einem gar nicht mal soooo schlechtem Vollbefriedigend.
Boris
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15.08.2004, 19:37 #19
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Ui, ein Jurist
die Anspruchsgrundlagen hab ich jetzt nicht geprüft
ich halt mich an den lateinischen Spruch "Minima non cuart praetor" und immer dran denken "Ignorantia iuris nocet"
Trotzdem viel Glück im Leben Boris
Gruß marcus
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16.08.2004, 12:27 #20
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Ich bereue es zumindest nicht, daß Jura teilweise Bestandteil meines Studiums war. Die fachlich fundierte Entkräftung dessen, was manchmal hier von Laien (nicht arrogant gemeint) in den Raum gestellt wird, empfinde ich als amüsant und lehrreich zugleich. Danke, Boris!
Ciao
Karsten
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