Hallo Freunde,
ich hoffe ihr könnt mir kurz meine Zweifel nehmen.
Sachverhalt ist folgender ...

Frau M hat im Jahre 1999 eine Immobilie (1/2 Zweifamilienhaus) von ihrem Vater "überschrieben" bekommen (Schenkung?).
Eigentlich würde ein Verkauf heute ja unter die Sonstigen Einkünfte als Privates Veräußerungsgeschäft (§23 EStG) subsumiert werden.
In H23 EStR steht nun explizit, daß die Schenkung keine Anschaffung i.S.d. § 23 EStG begründet.
Dementsprechend wäre ja beim Verkauf auch keine Spekulationsfrist einzuhalten.

Meine Frage ist nun, ob ich die Systematik jetzt richtig durchschaut habe und ob sich an einen Verkauf eventuell andere steuerliche Folgen anschließen würden.

Es mißfällt mir zwar, das Forum für meine Informationszwecke über forumsfremde Themen zu mißbrauchen, ich würde mich aber über kompetente Antworten sehr freuen.


all the best
timo