Statusgebend ist der Termin des Fahrzeugwechsels. Um auf Deine Frage also zu antworten: NEIN!!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
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29.01.2009, 20:20 #1
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Frage zur Abwrackprämie (Érfahrungen im Forum)
Es heist "Außerdem muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr lang auf denjenigen zugelassen gewesen sein, auf den das neue Auto zugelassen wird"
Angenommen ich komme wieder in den Besitz meines vor 20 Jahren verkauften Autos (welches über ein Jahr auf mich zugelassen war damals) welches aber seit 10 Jahren Stillgelegt/Abgemeldet ist, aber nicht verschrottet.
Kriege ich dan dafür die Abwrackprämie ?
Wer hier im Forum hat schon Erfahrungen gemacht ?
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29.01.2009, 20:32 #2Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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29.01.2009, 20:33 #3
O-Ton aus der Bestimmung:
Das Fahrzeug muss – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – für die Dauer von mindestens einem Jahr durchgehend auf den Namen des Antragstellers/der Antragstellerin in Deutschland zugelassen sein.Grüsse
der Sudi
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29.01.2009, 20:39 #4
RE: Frage zur Abwrackprämie (Érfahrungen im Forum)
Die Idee ist genial und wird bestimmt beim Bafa für Verwirrung sorgen.
Für weitere Info guckst Du hier:
http://www.bafa.de/bafa/de/pressemit...ltpraemie.html
Ich fürchte, da hast Du wohl Pech und gehst leer aus....was mein Arm aushält, hält auch meine Rolex aus.
Gruß, Gunnar
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