Original von outremer1
Ungefragt einbehalten? Mit welcher Begründung? Das Zeugs ist doch Dein Eigentum! Widerspricht meinem Rechtsverständnis...
Sehe ich ganz genauso!

Man hat es einst ja auch bezahlt, da soll man wenigstens den Eigentümer fragen, ob er das alte ZB bzw. Zeigersatz behalten möchte oder nicht.