Original von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.
Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.
Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.
Wäre einen Versuch wert.
Ergebnis 1 bis 20 von 24
Thema: kfz-versicherungs frage
Baum-Darstellung
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20.12.2006, 19:17 #16ehemaliges mitgliedGast




?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
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