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  1. #1
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    kfz-versicherungs frage

    bin grad auf 180!

    es geht um ein schadensfall im oktober!
    die schuldfrage ist nicht geklärt und es kommt zum streitfall vor gericht!
    gerichtstermin kann noch ca.6-12 monate dauern!

    nun kam heut meine neue vers.abrechnung für das nächste halbjahr!
    und ich wurde von aktuell 55% auf 85%!!!!!!!! hochgestuft!

    hab grad mit der vers.telefoniert und die sagten es ist so korrekt, daß ich erst hochgestuft und bei nichtschuld wieder zurückgestuft werde!

    das aber leuchtet mir nicht ein!
    die haben noch keinen schaden beglichen, die schuldfrage ist noch nicht geklärt wollen aber schon mehr abkassieren!
    meine meinung nach können die doch erst mehr kassieren und mich hochstufen wenn die schuldfrage geklärt ist und die versicherung für den schaden aufgekommen ist!

    das kanns doch nicht sein oder??

    ich sagte denen, auch wenn ich schuldig bin, werde ich den schaden des gegners selbst übernehmen, da dieser nur im 3 stelligen bereich ist!

    die können doch nicht jetzt schon mehr von mir kassieren obwohl die noch keine schäden beglichen haben, geschweige denn die schuldfrage geklärt ist???
    Gruß
    Ibi

  2. #2
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    is aber so, wird später ggf. rückerstattet.

  3. #3
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von RufusMücke
    is aber so, wird später ggf. rückerstattet.
    jetzt schon mehr kassieren obwohl noch keine zahlungen getätigt wurden?
    und ich den schaden im fall der fälle selbst begleiche!
    Gruß
    Ibi

  4. #4
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    schadenrücklage oder so ähnlich heißt das glaube ich...müsste auch in den AKBs stehen

  5. #5
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    werde von 55 auf 85 hochgestuft!
    die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre ?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
    Gruß
    Ibi

  6. #6
    Andreas
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    Das interessiert nicht, was dir nicht einleuchtet.....leider ist die Versicherungslogik so.....Schadensrücklage ist korrekt.....leider ist man auch gezwungen seinen Unfall, auch den vermeidlichen nicht verursachten Unfall, seiner Versicherung zu melden....siehe AGB`s Schadens Meldepflicht....


    Aber lieber ibi, das dicke Ende kommt noch für dich....in der Bußgeldsache des Unfalls, hast du freie Anwaltswahl.....im Unfallsschadensfall aber eher nicht vor Gericht, da vertritt dich der Anwalt deiner Vers. ........und dies geht meist daneben, insbesondere bei geringer Schadenshöhe. Diese Kanzleien arbeiten auf Jahresumsatzbasis quasi.....und haben meist kaum Interesse deine Belange zu vertreten, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen ihres Auftraggebers.....was sich Vordergründig widerspricht, da sie ja Kosten vermeiden sollen, aber bei geringen Schadensaufkommen, ist es günstiger keine Kosten zu produzieren....sprich Gutachter usw......es muss sich unterm Strich rechnen....


    Manchmal tut man Klug daran sich nicht an Gesetze zu halten und der Schadensmeldepflicht nicht nachzukommen, insbesondere wenn es klar ist, das du den Schaden selber im Falle einer Schuld tragen möchtest.....auch dafür lohnt sich der Weg zum Anwalt.....der berät besser als ich und der darf das auch......

    Gruß Andreas

  7. #7
    Deepsea
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    Original von ibi
    werde von 55 auf 85 hochgestuft!
    die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre ?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!

    leider ist es so. Du kannst aber den Schaden zurückkaufen und dann vom Gegner zurückforden inder Verhandlung. Damit würde die Rückstufung nicht stattfinden. Für den Rückkauf hast Du 6 Monate Zeit.
    Gruß
    Heiko

  8. #8
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

    is ja wie bei rolex
    Gruß
    Ibi

  9. #9
    Deepsea
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    Original von ibi
    hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

    is ja wie bei rolex
    ja stimmt, und wenn Du fragst warum, bekommst Du auch keine Antwort wieso oder weshalb
    Gruß
    Heiko

  10. #10
    Andreas
    Gast
    Original von ibi
    hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

    is ja wie bei rolex
    Das ist Business......aber mal etwas anderes, so nebenbei......hast du im Falle deiner Unschuld auch die Möglichkeit, bei deiner Versicherung nicht nur die gnädige Möglichkeit der Rückstufung auf 55% des Schadensfreiheitsrabatt, sondern werden dir für den Zeitraum der geleistete 85% auch die Zinsverluste der Mehrleistung zurückerstattet....denn es wird ja voraussichtlich keine Gegenleistung in einer Mehrform seitens des Versicherers geleistet oder leistet der Unfallverursacher dir dann den Schadensausgleich.....???

    Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....

    In der Tat is dat janze net so dolle.....

    Gruß Andreas

  11. #11
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von Andreas
    Original von ibi
    hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

    is ja wie bei rolex
    Das ist Business......aber mal etwas anderes, so nebenbei......hast du im Falle deiner Unschuld auch die Möglichkeit, bei deiner Versicherung nicht nur die gnädige Möglichkeit der Rückstufung auf 55% des Schadensfreiheitsrabatt, sondern werden dir für den Zeitraum der geleistete 85% auch die Zinsverluste der Mehrleistung zurückerstattet....denn es wird ja voraussichtlich keine Gegenleistung in einer Mehrform seitens des Versicherers geleistet oder leistet der Unfallverursacher dir dann den Schadensausgleich.....???

    Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....

    In der Tat is dat janze net so dolle.....

    Gruß Andreas
    nee der mehrbetrag wird nur rückerstattet ohne verzinsung!

    die tussi am telefon meinte sogar ohne rot zu werden, sehen sie es doch als SPARANLAGE!!!! wo ist der "kopf gegen die wand" smilie!
    wenn der unfallgegner der verursacher ist, kriege ich den mehrbezahlten betrag zurück!
    Gruß
    Ibi

  12. #12
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    Da gibt es doch Spruch

    Dumme Menschen überfallen eine Bank, Kluge Menschen gründen eine Bank.
    Ähnlich bei den Versicherungsunternehmen, alles mit dem Geld anderer Leute. Bitte keine Sprüche von wegen das ist so und muß so, solange diese Unternehmen vergessen, das sie eine soziale Verantwortung haben, das sie mit demGeld anderer Verantwortungsvoll umgehen sollen, ....

    Aber sage mal, Du schreibst
    ich übernehme den Schaden
    , soweit in Ordnung, aber ich verstehe dann nicht, da Du ja dem Schaden übernehmen willst warum die Sache vor Gericht geht.

    Unterschlägst Du uns jetzt Sachverhalte oder habe ich etwas überlesen.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

  13. #13
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von Suerlänner

    Aber sage mal, Du schreibst
    ich übernehme den Schaden
    , soweit in Ordnung, aber ich verstehe dann nicht, da Du ja dem Schaden übernehmen willst warum die Sache vor Gericht geht.

    Unterschlägst Du uns jetzt Sachverhalte oder habe ich etwas überlesen.
    eher hast du was überlesen!
    Gruß
    Ibi

  14. #14
    Andreas
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    Original von Andreas
    Original von ibi
    hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!

    is ja wie bei rolex
    Das ist Business......aber mal etwas anderes, so nebenbei......hast du im Falle deiner Unschuld auch die Möglichkeit, bei deiner Versicherung nicht nur die gnädige Möglichkeit der Rückstufung auf 55% des Schadensfreiheitsrabatt, sondern werden dir für den Zeitraum der geleistete 85% auch die Zinsverluste der Mehrleistung zurückerstattet....denn es wird ja voraussichtlich keine Gegenleistung in einer Mehrform seitens des Versicherers geleistet oder leistet der Unfallverursacher dir dann den Schadensausgleich.....???

    Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....

    In der Tat is dat janze net so dolle.....

    Gruß Andreas
    nee der mehrbetrag wird nur rückerstattet ohne verzinsung!

    die tussi am telefon meinte sogar ohne rot zu werden, sehen sie es doch als SPARANLAGE!!!! wo ist der "kopf gegen die wand" smilie!
    wenn der unfallgegner der verursacher ist, kriege ich den mehrbezahlten betrag zurück!

    Si, aber verzinst ibi....und zwar satt.....nur deine sog. Spareinlage, ist ein sattes Zubrot der Versicherer aus allen Hochstufungen, wo sie nichts für leisten, denn die Schadensregulierung hat aus den Beiträgen zu erfolgen.......möchte mal gerne dort Finanzprüfer sein, ob diese Mehrerträge als Einnahmen ordentlich verbucht werden....

    Gruß Andreas

  15. #15
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    einleuchtend wäre ja verzinst!
    aber die tussi sagt unverzinst!

    egal, die zinsen machen den kuchen ja nicht fett!

    finds halt nur unlogisch jetzt schon den mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen erfolgt sind!
    Gruß
    Ibi

  16. #16
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    Original von ibi
    werde von 55 auf 85 hochgestuft!
    die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre ?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!

    Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.

    Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.

    Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.

    Wäre einen Versuch wert.

  17. #17
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von kabubasa
    Original von ibi
    werde von 55 auf 85 hochgestuft!
    die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre ?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!

    Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.

    Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.

    Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.

    Wäre einen Versuch wert.
    letzteres wäre ne möglichkeit! glaub aber kaum das die sich darauf einlassen, die wollen erstmal kohle!
    die schuldfrage selbst ist noch nicht geklärt!
    meine nichte war die fahrerin(ich selbst war im urlaub), lt.ihrer aussage+zeugin ist sie im recht!
    und bis zur verhandlung kanns noch bis zu einem jahr dauern!
    Gruß
    Ibi

  18. #18
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    wenn sie im recht war/ist, warum gibts dann ne verhandlung? wurde mithaftung eingewandt oder gar völlig abgelehnt?

  19. #19
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Original von RufusMücke
    wenn sie im recht war/ist, warum gibts dann ne verhandlung? wurde mithaftung eingewandt oder gar völlig abgelehnt?
    unfallgegner behauptet sie sei schuld!

    das ganze ist ne miese geschichte!!!

    kurzfassung:
    sie steht auf der linken spur, ampel ist rot!
    ampel wechselt auf grün und fährt geradeaus los!
    auto kommt von hinten, überholt sie auf der halben gegenverkehrsspur und touchiert sie leicht an der seite!
    beide kommen etwas weiter zum stehen, begutachten im dunkeln mein fahrzeug(meine nichte hat sich auch etwas bedrängt gefühlt) und in beider einvernehmen wird darauf verzichtet die polizei zurufen, da an beiden fahrzeigen NIX passiert ist!!

    3 stunden später erscheint die polizei bei uns und ermittelt gegen uns wegen fahrerflucht!!!
    jetzt ist aussage gegen aussage und es kommt zum gerichtstermin!
    in beiden fahrzeugen war jeweils ein beifahrer, auch hier aussage gegen aussage!

    geht jetzt aber nicht um den unfallhergang sondern um die versicherung
    Gruß
    Ibi

  20. #20
    ehemaliges mitglied
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    das mit der versicherung ist klar, s.o.

    wird ne heiße sache...

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