is aber so, wird später ggf. rückerstattet.
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Thema: kfz-versicherungs frage
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20.12.2006, 12:29 #1
kfz-versicherungs frage
bin grad auf 180!
es geht um ein schadensfall im oktober!
die schuldfrage ist nicht geklärt und es kommt zum streitfall vor gericht!
gerichtstermin kann noch ca.6-12 monate dauern!
nun kam heut meine neue vers.abrechnung für das nächste halbjahr!
und ich wurde von aktuell 55% auf 85%!!!!!!!! hochgestuft!
hab grad mit der vers.telefoniert und die sagten es ist so korrekt, daß ich erst hochgestuft und bei nichtschuld wieder zurückgestuft werde!
das aber leuchtet mir nicht ein!
die haben noch keinen schaden beglichen, die schuldfrage ist noch nicht geklärt wollen aber schon mehr abkassieren!
meine meinung nach können die doch erst mehr kassieren und mich hochstufen wenn die schuldfrage geklärt ist und die versicherung für den schaden aufgekommen ist!
das kanns doch nicht sein oder??
ich sagte denen, auch wenn ich schuldig bin, werde ich den schaden des gegners selbst übernehmen, da dieser nur im 3 stelligen bereich ist!
die können doch nicht jetzt schon mehr von mir kassieren obwohl die noch keine schäden beglichen haben, geschweige denn die schuldfrage geklärt ist???Gruß
Ibi
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20.12.2006, 12:29 #2ehemaliges mitgliedGast
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20.12.2006, 12:32 #3Original von RufusMücke
is aber so, wird später ggf. rückerstattet.
und ich den schaden im fall der fälle selbst begleiche!Gruß
Ibi
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20.12.2006, 12:36 #4ehemaliges mitgliedGast
schadenrücklage oder so ähnlich heißt das glaube ich...müsste auch in den AKBs stehen
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20.12.2006, 12:41 #5
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
Gruß
Ibi
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20.12.2006, 12:53 #6AndreasGast
Das interessiert nicht, was dir nicht einleuchtet.....leider ist die Versicherungslogik so.....Schadensrücklage ist korrekt.....leider ist man auch gezwungen seinen Unfall, auch den vermeidlichen nicht verursachten Unfall, seiner Versicherung zu melden....siehe AGB`s Schadens Meldepflicht....
Aber lieber ibi, das dicke Ende kommt noch für dich....in der Bußgeldsache des Unfalls, hast du freie Anwaltswahl.....im Unfallsschadensfall aber eher nicht vor Gericht, da vertritt dich der Anwalt deiner Vers. ........und dies geht meist daneben, insbesondere bei geringer Schadenshöhe. Diese Kanzleien arbeiten auf Jahresumsatzbasis quasi.....und haben meist kaum Interesse deine Belange zu vertreten, sondern nur die wirtschaftlichen Interessen ihres Auftraggebers.....was sich Vordergründig widerspricht, da sie ja Kosten vermeiden sollen, aber bei geringen Schadensaufkommen, ist es günstiger keine Kosten zu produzieren....sprich Gutachter usw......es muss sich unterm Strich rechnen....
Manchmal tut man Klug daran sich nicht an Gesetze zu halten und der Schadensmeldepflicht nicht nachzukommen, insbesondere wenn es klar ist, das du den Schaden selber im Falle einer Schuld tragen möchtest.....auch dafür lohnt sich der Weg zum Anwalt.....der berät besser als ich und der darf das auch......
Gruß Andreas
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20.12.2006, 12:53 #7
- Registriert seit
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Original von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
leider ist es so. Du kannst aber den Schaden zurückkaufen und dann vom Gegner zurückforden inder Verhandlung. Damit würde die Rückstufung nicht stattfinden. Für den Rückkauf hast Du 6 Monate Zeit.Gruß
Heiko
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20.12.2006, 13:06 #8
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!
is ja wie bei rolexGruß
Ibi
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20.12.2006, 13:08 #9
- Registriert seit
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- 1.531
Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!
is ja wie bei rolexGruß
Heiko
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20.12.2006, 16:18 #10AndreasGastOriginal von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!
is ja wie bei rolex
Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....
In der Tat is dat janze net so dolle.....
Gruß Andreas
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20.12.2006, 16:28 #11Original von Andreas
Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!
is ja wie bei rolex
Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....
In der Tat is dat janze net so dolle.....
Gruß Andreas
die tussi am telefon meinte sogar ohne rot zu werden, sehen sie es doch als SPARANLAGE!!!! wo ist der "kopf gegen die wand" smilie!
wenn der unfallgegner der verursacher ist, kriege ich den mehrbezahlten betrag zurück!Gruß
Ibi
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20.12.2006, 16:36 #12
Da gibt es doch Spruch
Dumme Menschen überfallen eine Bank, Kluge Menschen gründen eine Bank.
Aber sage mal, Du schreibstich übernehme den Schaden
Unterschlägst Du uns jetzt Sachverhalte oder habe ich etwas überlesen.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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20.12.2006, 16:38 #13Original von Suerlänner
Aber sage mal, Du schreibstich übernehme den Schaden
Unterschlägst Du uns jetzt Sachverhalte oder habe ich etwas überlesen.Gruß
Ibi
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20.12.2006, 16:39 #14AndreasGastOriginal von ibi
Original von Andreas
Original von ibi
hhmm etwas unlogisch dat ganze, einen mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen getätigt wurden!
is ja wie bei rolex
Dann ist es ein tolle Einnahmequelle für die Versicherer, mit deinem Geld Erträge zu erwirtschaften, wenn Dritte auch noch für deren Gewinne haften.....
In der Tat is dat janze net so dolle.....
Gruß Andreas
die tussi am telefon meinte sogar ohne rot zu werden, sehen sie es doch als SPARANLAGE!!!! wo ist der "kopf gegen die wand" smilie!
wenn der unfallgegner der verursacher ist, kriege ich den mehrbezahlten betrag zurück!
Si, aber verzinst ibi....und zwar satt.....nur deine sog. Spareinlage, ist ein sattes Zubrot der Versicherer aus allen Hochstufungen, wo sie nichts für leisten, denn die Schadensregulierung hat aus den Beiträgen zu erfolgen.......möchte mal gerne dort Finanzprüfer sein, ob diese Mehrerträge als Einnahmen ordentlich verbucht werden....
Gruß Andreas
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20.12.2006, 16:44 #15
einleuchtend wäre ja verzinst!
aber die tussi sagt unverzinst!
egal, die zinsen machen den kuchen ja nicht fett!
finds halt nur unlogisch jetzt schon den mehrbeitrag zu bezahlen obwohl noch keine leistungen erfolgt sind!Gruß
Ibi
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20.12.2006, 19:17 #16ehemaliges mitgliedGastOriginal von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.
Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.
Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.
Wäre einen Versuch wert.
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20.12.2006, 19:26 #17Original von kabubasa
Original von ibi
werde von 55 auf 85 hochgestuft!
die differenz die ich zahlen muß und die dauer um wieder auf 55 runterzukommen(4 jahre?) übertifft den schaden des gegner um ein vielfaches, ist doch logisch das ich den schaden (im schuldfall) selbst begleiche!
Du hast also einen Haftpflichtschaden gemeldet.
Meines Wissens nach kann ein gemeldeter und von der Versicherung beglichener Schaden zum Jahresende hin an die Versicherung zurückgezahlt werden und die SF bleibt unverändert.
Vielleicht bleibt die SF auch unverändert, wenn Du denen schriftlich mitteilst, dass Du den Schaden der Gegenseite aus eigener Tasche bezahlen wirst.
Wäre einen Versuch wert.
die schuldfrage selbst ist noch nicht geklärt!
meine nichte war die fahrerin(ich selbst war im urlaub), lt.ihrer aussage+zeugin ist sie im recht!
und bis zur verhandlung kanns noch bis zu einem jahr dauern!Gruß
Ibi
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20.12.2006, 19:29 #18ehemaliges mitgliedGast
wenn sie im recht war/ist, warum gibts dann ne verhandlung? wurde mithaftung eingewandt oder gar völlig abgelehnt?
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20.12.2006, 19:56 #19Original von RufusMücke
wenn sie im recht war/ist, warum gibts dann ne verhandlung? wurde mithaftung eingewandt oder gar völlig abgelehnt?
das ganze ist ne miese geschichte!!!
kurzfassung:
sie steht auf der linken spur, ampel ist rot!
ampel wechselt auf grün und fährt geradeaus los!
auto kommt von hinten, überholt sie auf der halben gegenverkehrsspur und touchiert sie leicht an der seite!
beide kommen etwas weiter zum stehen, begutachten im dunkeln mein fahrzeug(meine nichte hat sich auch etwas bedrängt gefühlt) und in beider einvernehmen wird darauf verzichtet die polizei zurufen, da an beiden fahrzeigen NIX passiert ist!!
3 stunden später erscheint die polizei bei uns und ermittelt gegen uns wegen fahrerflucht!!!
jetzt ist aussage gegen aussage und es kommt zum gerichtstermin!
in beiden fahrzeugen war jeweils ein beifahrer, auch hier aussage gegen aussage!
geht jetzt aber nicht um den unfallhergang sondern um die versicherungGruß
Ibi
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20.12.2006, 20:00 #20ehemaliges mitgliedGast
das mit der versicherung ist klar, s.o.
wird ne heiße sache...
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