Hallo Dirk,

eine Mail hat Ebay auch schon vor dem 12.7. an den Käufer geschickt mit der Frage, ob die Behauptung des VErkäufers wirklich stimm. Hier hat sich eingtlich nichts geändert. WEnn natülich der Käufer wider besseres Wissen bei Ebay angibt, er habe doch bezahlt (ein krimineller Akt) dann hat der Verkäufer natürlich Schwierigkeiten.

Nun zur Frage von Stefan:

ich habe so etwas schon geahnt. Es ehrt Dich, dß Du es klar sagst!

ich vertrete sicher nicht immer die Meinung der "Allgemeinheit", aber daß ich mich für ******** einsetze, das hat mir noch niemand gesagt.