Günter,

nach dem Antrag die Verkaufsgebühren erstattet zu bekommen bekommt der Verkäufer eine Email in welcher er aufgefordert wird sich zu äußern ob er wirklich keine Bezahlung vor genommen hat, wenn jetzt der Käufer ebay erzählt er habe die Ware in bar bezahlt, dann wird der Verkäufer erheblich Probleme haben die Gebühren zurück zu bekommen.
Du kannst mir glauben es ist so wie ich schreibe, ich betreibe u.a. einen recht erfolgreichen Ebayshop und meine mich gut aus zu kennen.

Möglicherweise hast Du vor dem 12.07. mal eine Rückbuchung veranlasst, da war es noch einfacher.

Ich verstehe allerdings Stefans Frage was Du von ********n hältst, da Du Dich für diese ja immer recht auffällig einsetzt, wie man an deinen bisherigen Posts schön sehen kann.

Gruß
Dirk