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  1. #1
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    auslands-umsatzsteuer

    hi!

    umsatzsteuer/mehrwertsteuer können unternhmen ja gegenrechnen, sind also ein durchlaufposten.
    aber wie ist das mit der ust von auslandsrechnungen. weiss wer, wie man das in AUT beim FA macht?
    mfg Christoph

  2. #2
    Deepsea Avatar von leonifelix
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    RE: auslands-umsatzsteuer

    Wenn du für deinen Betrieb etwas im EU Ausland kaufst musst du nur die Ust Id Nr. angeben. Dann ist das Ust frei.
    Gruß
    Michael

  3. #3
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    RE: auslands-umsatzsteuer

    aha!

    das ist die UmsatzsteuerID UID?
    also in AUT die ATUxxxxxx?
    mfg Christoph

  4. #4
    ehemaliges mitglied
    Gast
    yep, genau.
    Vor dem Geschäft aber immer die UID-Nummer des Partners checken, sonst bleibst im Falle einer falschen Nummer übrig.

    Überprüfen kannst du hier:

    http://ec.europa.eu/taxation_customs...e/vieshome.htm

  5. #5
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    Themenstarter
    der link ist klasse!

    danke leutz!
    mfg Christoph

  6. #6
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Eben dein Geschäftspartner stellt die Rechnung gleich komplett ohne USt/MwSt aus.
    lg Michael


  7. #7
    Gesperrter User
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    Original von THX_Ultra
    Eben dein Geschäftspartner stellt die Rechnung gleich komplett ohne USt/MwSt aus.
    that´s it ..

  8. #8
    Gesperrter User
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    RE: auslands-umsatzsteuer

    Original von leonifelix
    Wenn du für deinen Betrieb etwas im EU Ausland kaufst musst du nur die Ust Id Nr. angeben. Dann ist das Ust frei.
    Echt?

  9. #9
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Ja ist doch auch als Unternehmer im nicht Ausland so - bezahlen tut die doch der Endkunde. Man übernimmt nur das Sammeln und Abführen als Unternehmer
    lg Michael


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