Post vom Steuerberater:

....nachdem das Bundesverfassungsgericht über die Höhe der Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen am 08.07.2021 abschließend entschieden hat (Minderung von 6% auf 1,8% für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019),
ergehen nun geänderte Zinsbescheide, soweit die bisherige Festsetzung vorläufig ist.....Aus den Bescheiden ergeben sich eine Erstattung....