Dass auf die deutsche Bürokratie tatsächlich Verlass ist: Heute war der Bescheid des Hauptzollamts Ulm im Briefkasten, wonach das am 6.02.2022 (!) gegen mich eingeleitete Steuerstrafverfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

Es mahlen die Mühlen zwar langsam, dafür aber gründlich; ganz besonders, weil es im konkreten Fall gar nichts zu mahlen gab.