ich denke, dass der LC - ausser vielleicht für sammler - egal ist. wenn ich die uhr nicht eingeführt habe, sondern in der EU (dh in meinem fall in Ö) gekauft habe und die rechnung bzw den kaufvertrag mit "wien, am..." aufhebe, kann ich kein problem haben.
sollte der zoll - wider erwarten - fragen, kriegt er eine kopie und quält den verkäufer weiter...
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Baum-Darstellung
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08.11.2006, 18:06 #21Grüße -- Jürgen
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