Original von Butch
Nach deutschem Recht kann man an gestohlenem Gut niemals(!!) Eigentum erwerben. Egal, wie lange die Tat her ist.
Der Strafverfolgungsanspruch erlischt aber dennoch nach einer entsprechenden Verjährungsfrist...(hier richtig: 5 Jahre).
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Wer gutgläubig erworben hat, den trifft in diesem Falle der Blitz.. :-((
Wenn der Diebstahl allerdings mit einer Straftat, ich glaube man nennt das Kapitalverbrechen oder wie auch immer, jedenfalls mit einer Gewalttat wie versuchter Mord oder gar Mord, dann verjährt so schnell nichts, dann wird es ganz eng...

Hatte ich mal 1998 mit einer gestohlenen Cartier Uhr, die ein Kunde bei mir auf Echtheit prüfen ließ, da er sie für die berühmte kleine Mack auf einem Esserner Trödelmarkt erworben hat... Samstag hat er sie gebracht, das Fax an Cartier noch am Samstag losgeschickt und am Dienstag morgen stand schon die Kripo vor meinem Geschäft...da kam Freude auf, besonders bei den Herren von der Kripo, da die echt im Glauben waren, die Uhr und die Kundenadresse direkt so von mir ausgehändigt zu bekommen...Sachen gibt es...aber für den Kunden geht das so aus, das er die Ware wieder zurückgeben muss, was er auch gerne Tat und er muss im gleichen Atemzug belegen, das er nicht der Hehler ist......usw. Zivilrechtlich kann der Kunde nun versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer einzufordern...

Also Augen auf beim Uhrenkauf...

Eine Gute Zeit wünscht...

Ach so, die Uhr kam aus München und wurde nach einem Gewaltverbrechen entwendet...