Nach deutschem Recht kann man an gestohlenem Gut niemals(!!) Eigentum erwerben. Egal, wie lange die Tat her ist.
Der Strafverfolgungsanspruch erlischt aber dennoch nach einer entsprechenden Verjährungsfrist...(hier richtig: 5 Jahre).
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Wer gutgläubig erworben hat, den trifft in diesem Falle der Blitz.. :-((