Und weg ist sie ...![]()
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Thema: Autsch...
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26.07.2004, 13:20 #1
Autsch...
Oder: Lieber erst fragen, dann kaufen.
(c) Ray Wu, veröffentlicht in http://forums.timezone.com/index.php...o=901120&rid=0
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26.07.2004, 13:21 #2
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Grüße, David
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26.07.2004, 13:27 #3
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so kann´s gehn
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26.07.2004, 13:28 #4
Pretty shitty...
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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26.07.2004, 13:29 #5
Jau, hab ich gestern auch gelesen.
Shit!
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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26.07.2004, 13:35 #6
... und tschüß
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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26.07.2004, 13:44 #7
Ist mir mal mit einer V&C Damenuhr passiert.
In dieser Damenuhr steckte seltsamerweise ein Bulova Q-Werk.Da die Uhr sonst komplett Original war, und ein Bulova Werk wohl mangels Originalersatzteile mal eingebastelt wurde, habe ich sie eingeschickt um den Originalzustand wiederherstellen zu lassen.
Daraufhin kam ein Briefchen das die Uhr 19irgendwas als gestohlen gemeldet wurde.
Den Kunden habe ich informiert, und ihn darauf hingewiesen, das er die Uhr wohl abschreiben kann.
Ein paar Monate später bekam ich dann ein Päckle von V&C in dem die Uhr lag. Mit einem Anschreiben das mich darüber informierte, die Uhr sei auf einer Ausstellung in New York gestohlen worden. Die Uhr sei ein reines Ausstellungsstück und nie mit einem Uhrwerk ausgestattet gewesen. Daher lehnt V&C es auch ab die Uhr mit einem Uhrwerk neu zu bestücken. Auf ihren Besitzanspruch hat V&C verzichtet.
Die Uhr fand übrigens ihren Weg nach Deutschland über Südamerika, wo sie von einem deutschen Diplomaten erworben wurde.
Sachen gibt`s!!
Gruß
Holger
PS: Hat noch einer ein V&C Quartz Damenuhrwerk rumliegen?MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN
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26.07.2004, 13:45 #8
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26.07.2004, 14:43 #9
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Dann haut's dich um..
Es hat aber auch was Gutes, für den Bestohlenen.....
B.
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26.07.2004, 14:52 #10
Belgien: wenn der gestohlene Gegenstand dort auftauchen sollte ists schlecht:
Nach belgischem Recht hat der Bestohlene den Gegenstand welcher gutgläubig erworben wurde zurück zu kaufen !!!!
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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26.07.2004, 14:55 #11
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Ist die Schweizer Gesetzgebung nicht auch ähnlich gestrickt?
Nach einer Zeit von 5 Jahren verjährt ein Diebstahlsdelikt, oder so in etwa?
Mir war so was...
B.
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26.07.2004, 15:38 #12
Nach deutschem Recht kann man an gestohlenem Gut niemals(!!) Eigentum erwerben. Egal, wie lange die Tat her ist.
Der Strafverfolgungsanspruch erlischt aber dennoch nach einer entsprechenden Verjährungsfrist...(hier richtig: 5 Jahre).
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Wer gutgläubig erworben hat, den trifft in diesem Falle der Blitz.. :-((Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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26.07.2004, 15:39 #13
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Ist die Frage ob sich der Besitzer freut, das Teil wiederzubekommen.
Falls die Versicherung damals zahlte und Wind davon bekommt wird da nur unnützer Staub aufgewirbelt.
Ich würd mirs überlegen ob ich die Uhr bei Rolex als gestohlen melde. Bei der Polizei schon, aber RLX???Grüße, David
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26.07.2004, 18:02 #14AndreasGastOriginal von Butch
Nach deutschem Recht kann man an gestohlenem Gut niemals(!!) Eigentum erwerben. Egal, wie lange die Tat her ist.
Der Strafverfolgungsanspruch erlischt aber dennoch nach einer entsprechenden Verjährungsfrist...(hier richtig: 5 Jahre).
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Wer gutgläubig erworben hat, den trifft in diesem Falle der Blitz.. :-((
Hatte ich mal 1998 mit einer gestohlenen Cartier Uhr, die ein Kunde bei mir auf Echtheit prüfen ließ, da er sie für die berühmte kleine Mack auf einem Esserner Trödelmarkt erworben hat... Samstag hat er sie gebracht, das Fax an Cartier noch am Samstag losgeschickt und am Dienstag morgen stand schon die Kripo vor meinem Geschäft...da kam Freude auf, besonders bei den Herren von der Kripo, da die echt im Glauben waren, die Uhr und die Kundenadresse direkt so von mir ausgehändigt zu bekommen...Sachen gibt es...aber für den Kunden geht das so aus, das er die Ware wieder zurückgeben muss, was er auch gerne Tat und er muss im gleichen Atemzug belegen, das er nicht der Hehler ist......usw. Zivilrechtlich kann der Kunde nun versuchen, den Kaufpreis vom Verkäufer einzufordern...
Also Augen auf beim Uhrenkauf...
Eine Gute Zeit wünscht...
Ach so, die Uhr kam aus München und wurde nach einem Gewaltverbrechen entwendet...
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