passt zwar nur halb zum thema, aber ich frage trotzdem hier:

rolex, baujahr 1997, schweizer papiere, in wien 2001 gebraucht von privat gekauft, kein kaufvertrag aber bestätigung des privaten verkäufers mit seriennummer (ohne preis) mit "wien, am....", dass er mir die uhr verkauft hat.

damit müsste ich eigentlich bei einer allfälligen zollkontrolle aus dem schneider sein - oder?