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  1. #1

    Urteil gegen Rolex (1998): was Mercedes und Rolex nicht dürfen

    Hatte vor kurzem einen interessanten Talk mit einem Geschäftsfreund an der Hotelbar: er hatte offenbar seine DD mit nicht original Rolex Teilen aufgemotzt und bei der Revi wollte Rolex alles wieder in den Originalzustand setzen, bzw. bestand darauf vor Auslieferung. Leider habe ich von der Uhr kein pic machen können, sie glitzerte in allen Facetten, meiner Frau hätte es wohl gefallen.

    In diesem Zusammenhang hat ihm ein Member eines anderen Forums ein Gerichtsurteil gegen Rolex aus dem Jahre 1998 zugeleitet, das ich euch gerne mal zur Kenntnis hier einstellen will, wobei ich nicht weiss, ob es hierzu neuere Urteile gibt, ich bin auch kein Jurist. Sicher wissen die Experten hier im Forum mehr dazu zu sagen.

    Aber interessant ist das Urteil allemal. Stellt euch vor, ihr bringt euer Auto, das ihr mit besonderen Felgen getunt habt, in die Mercedes-Vertrags-Werkstatt und lasst dort eine Inspektion machen. Hinterher stell ihr fest, dass wieder die (billigeren) Mercedes-Felgen drauf sind. Wäre das denn o.k.? Auch wenn der Vergleich hinken mag, eine solche Assoziation drängt sich einem schon auf.

    Ach ja, er hat seine Uhr wieder so bekommen von Rolex, wie er sie hingeschickt hat.

    Und hier nun das Urteil:









    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Entscheidung ist schon lange bekannt........aber Danke für das komplette Einstellen.

  3. #3
    Deepsea Avatar von Udo
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    Themenstarter
    Danke für die Info. Dazu passt ja auch, dass er die Uhr wieder so zurück bekam. Ich frage mich nur, warum es dann Rolex versucht hat, wenn die Rechtslage doch klar ist? Schönen Abend noch.
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  4. #4
    Officially Certified legendary Double Hell Driver 2009 & 2010, DoT Winner 2017 Avatar von Dr. K
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    RE: Urteil gegen Rolex (1998): was Mercedes und Rolex nicht dürfen

    Interessant...

    Danke fürs Einstellen!

    Gruß,
    Marco.
    Gruß
    Marco.

    „Ich sah an alles Tun, das unter der Sonne geschieht,
    und siehe, es war alles eitel und Haschen nach Wind.“
    (Qohelet 1,14)

  5. #5
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Udo
    Original von Ticktacktom
    Die Entscheidung ist schon lange bekannt........aber Danke für das komplette Einstellen.
    Danke für die Info. Dazu passt ja auch, dass er die Uhr wieder so zurück bekam. Ich frage mich nur, warum es dann Rolex versucht hat, wenn die Rechtslage doch klar ist? Schönen Abend noch.
    Naja, Rolex hat als Hersteller eines weltweit bekannten Markenproduktes natürlich was dagegen, wenn da beliebig dranrumgebastelt wird.......denen ging es einfach mal um eine grundsätzlich Beurteilung der diesbezüglichen Rechtssituation in Deutschland.

    Zum Beispiel dürfen ja auch die Automobiltuner, die einen Pkw wesentlich verändern, nicht das Original-Logo des Herstellers dranlassen (zB Brabus,Carlsson, König, TechArt etc.). DAs haben die Hersteller meistens untersagt.

  6. #6
    Deepsea Avatar von Udo
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    Themenstarter
    Jeep, leuchtet mir ein, was Du sagst. Es ging ja auch in dem Urteil genau darum, was Du oben ansprichst. Glaube, Rolex hat es einfach mal bei meinem Geschäftskollegen wieder probiert, obwohl doch die Rechtslage schon 1998 geklärt wurde.

    In dem Zusammenhang ein ganz anderes Beispiel:

    Das Handy Motorola RAZR VR nochwas gibt es ja nun auch in der veredelten Form, mit Gold, von D & G. Das Logo von Motorola musste aber interessanterweise draufbleiben, Motorola bestand darauf. Auch gut, nicht?
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  7. #7
    Day-Date
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    Dieses Urteil hat bekanntlich zu einer neuen Praxis bei Rolex geführt.
    In der Schweiz ist man zum Beispiel beim Werk eines Architekten ziemlich eingeschränkt, wenn man sich nicht von vornherein, also vor einemAuftrag, alle Rechte mitgeben lässt. Es war nicht klar, dass es bei einer Rolex anders sein sollte. Kommt natürlich Handel ins Spiel, sieht's für Rolex besser aus...

    Die Berechnung der Schäden, die der Uhrenindustrie durch Fälschungen und Verfälschungen entstehen sollten, werden übrigens durch den Branchenverband FH in der Schweiz immer völlig falsch angegeben: Es wird davon ausgegangen, dass jede Fälschung zum Nichtkauf einer Uhr führt, die sonst zum Listenpreis gekauft worden wäre. Lächerlich.

  8. #8
    Deepsea Avatar von Udo
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    Themenstarter
    Simmt! Umgekehrt könnte man sagen: je mehr solcher verfälschter oder falscher Uhren vernichtet werden, umso mehr nicht verfälschte oder echte müssten gekauft werden.
    Anders bei gefälschten Autoteilen: wenn einer einen falschen Keilriemen kauft - auch ohne es zu wissen - kauft er natürlich keinen echten Keilriemen mehr, denn er hat ja schon einen, auch wenn der schneller reisst.

    In dem Urteil war wohl das Problem von Rolex, dass Rolex-Logos (z.B. Krone) von Nicht-Rolex-"Experten" verwendet wurden, beim nachträglichen Verbau von anderen Teilen. Das könnte man natürlich schon als Fake ansehen. Jedoch ein Privatmann kann auch auf seiner Omega ne Rolex-Krone mit dem Brotmesser einritzen und Omega hat dann auch nciht das Recht, die Herausgabe der Uhr zu verweigern.

    Dazu kam, dass durch die "Verwandlungen" der Uhr 1998 die Uhr vom Aspekt her plötzlich viel teurer aussah, als sie damals kostete (60.000 statt 30.000 DM-Aussehen). Das dürfte Rolex wohl auch gestört haben. Aber auch das sollte einem Privatmann erlaubt sein. Warum soll ich meine BMW-Niere nicht mit Platin überziehen dürfen?
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  9. #9
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Lese ich das richtig: da hat jemand auf das Saphirglas den Schriftzug ROLEX und die Krone aufgebracht?!?!?
    Beste Grüße, Tobias

    If you reject your own ideas, then the part of the brain that comes up with ideas is going to stop.

  10. #10
    Day-Date Avatar von DeeJay
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    bekannt, dennoch interessant samt Urteil zu lesen
    words fail - music speaks

    Grüße Gerald

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Donluigi
    Lese ich das richtig: da hat jemand auf das Saphirglas den Schriftzug ROLEX und die Krone aufgebracht?!?!?
    Das habe ich auch nitt so richtig kapiert........

  12. #12
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    Ich weiß, nach 10 Jahren mehr als unwahrscheinlich, aber hat jemand zufällig noch Kopien des Urteils das Udo als Bilder eingestellt hatte?

    Er selbst hat leider seinen letzten Beitrag vor Jahren verfasst, da denke ich nicht dass sich eine PN lohnt...

    Ich habe das Urteil leider nirgens gefunden, aber mir würde auch ein Link schon sehr helfen

    Vielen Dank vorab!
    Es grüßt herzlichst - Guido

  13. #13
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Einmal gegoogelt, erster oder zweiter Treffer..

    https://www.jurion.de/Urteile/BGH/19...12/I-ZR-241_95
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  14. #14
    Sea-Dweller Avatar von Cleanerco.
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    Lustiges Urteil, das bricht Rolex ja einen richtigen Zacken aus der Krone.
    Gruß an alle

    Michael alias Cleaner

  15. #15
    PREMIUM MEMBER
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    Boah bin ich blind...

    Scheine die definitiv falschen Schlagwörter genommen zu haben...

    Danke!
    Es grüßt herzlichst - Guido

  16. #16
    PREMIUM MEMBER
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    2.923
    Interessantes - aber juristisch nicht wirklich verwunderliches - Urteil. Danke fürs Ausgraben und den Link.
    Viele Grüße

    Ariane

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