Ergebnis 1 bis 8 von 8
  1. #1
    Gesperrter User
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    Import von Privat aus USA

    Hallo Leute,

    bitte eine Frage an die Fachleute. Wie bemisst sich der Zollwert u. die Einfuhrumsatzsteuer von einer gebrauchten Rolex bei einem Kauf zwischen Privatman u. Privatman. Ist es der tatsächlich bezahlte Kaufpreis? Ausser einer fernmündlichen Vereinbarung ist nichts schriftlich über den Preis fixiert. Ich könnte dem Zoll also keinerlei Schriftstück vorlegen, lediglich einen Überweisungsträger. Ist bei einem gebrauchten Gebrauchtsgegenstand wie einer Uhr zum Eigenbedarf überhaupt entsprechend Zoll u. EUST fällig? Klar bei Neuprodukten schon aber bei gebrauchten???

    Danke, Gruss hotknife

  2. #2
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Also ich hab noch nix gebrauchtes aus den USA gekauft, aber Zoll ist in jedem Fall einzuheben. Allerdings kann ich mir nur schlecht vorstellen, dass der Zollwert = Kaufpreis ist, sonst würden ja alle die Teile geschenkt bekommen oder um 1 Dollar kaufen. Wahrscheinlich orientiert sich das am Wiederbeschaffungswert wenn ein aktueller Marktiwert nicht bekannt ist...
    Mehr kann ich auch nicht dazu beitragen.
    lg Michael


  3. #3
    Gesperrter User
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    Also der Zollwert schreck mich nicht. Mit der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des gültigen
    Mehrwertsteuersatzes in Höhe von 16% schon eher.

  4. #4
    Sea-Dweller Avatar von inversator
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    Es fallen auch bei gebrauchten Gegenständen, und von Privat immer 16% Einfuhrumsatzsteuer (Gleichzusetzen mit der Märchensteuer) und ein bisserl was an Zoll (irgendwas um 3 oder 5%) an. Und zwar auf den Kaufpreis inklusive Versand und Versicherung. Be******** mit Geschenk oder sonstwie getürkten Belegen lohnt nicht. Die Jungs und Mädels beim Zoll sind fitter als man ihnen oft unterstellt. Die wenigsten Probleme gibt es wenn man den Gegenstand selber beim Hauptzollamt abholt, und gleich die Zahlungsbelege mitnimmt. Dann können auch schwachsinnige Angaben die von Verkäufer irgendwo auf dem Packerl gemacht wurden Problemlos bereinigt werden.
    Ich sollte mal 12000$ statt 120.-$ versteuern und verzollen weil der Versender eine unmenge Dummfug auf dem Frachtbrief notiert hatte.
    Gruß
    Holger
    MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
    IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN

  5. #5
    Gesperrter User
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    Themenstarter
    Hallo Michael,

    also einfach den Überweisungsauftrag, bzw. Kontoauszug auf dem die Überweisung gebucht ist mitnehmen zum Zollamt. Der Absender deklariert den entsprechenden Verkaufspreis u. gut ist?

    Danke

  6. #6
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Ich kann da nur aus eigener Erfahrung berichten, siehe ganz unten.

    Grundsätzlich fallen bei jedem Import, gleich ob privat oder gewerblich, Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an.

    Der Zoll wird entweder als sog. Stückzoll, also pauschal und unabhängig vom Warenwert erhoben, oder eben je nach Produktgruppe als Prozentsatz des Warenwertes. Natürlich gibt es auch Produkte, die vom Zoll befreit sind, was dem Grundsatz aber nicht widerspricht.

    Die Einfuhrumsatzsteuer ist z.Z. i.d.R. 16% (bei Lebensmitteln wohl 8%, vielleicht gibt es noch weitere Ausnahmen) und bezieht sich ebenfalls auf den Warenwert.

    Der Wert der einzuführenden Waren ist den Zollbehörden nachzuweisen. Im gewerblichen Bereich gibt es offizielle Rechnungen, Bankbestätigungen, LoCs, o.ä. Bei Privatkäufen kann dies schon schwieriger sein. Den Ausdruck einer eBay Auktion und den dazugehörigen Schriftverkehr, ggf nebst Kopie der Zahlungsanweisung sollte der Zoll allerdings schon akzeptieren.

    Ist ein solcher Nachweis nicht möglich oder nicht plausibel, so kann der Zoll den Warenwert auch schätzen. Das kann, je nach Erfahrung und Einstellung des zuständigen Beamten sicher auch zu unterschiedlichen Bewertungen führen.

    So habe ich einmal eine gebrauchte Rolex aus Hongkong mitgebracht, zu der ich keinerlei Unterlagen hatte. Der Zöllner am Flughafen FFM hat dann nach einiger Diskussion "Herrenarmbanduhr Schweizer Provinienz" in das Formular geschrieben und den Wert auf, wenn ich es recht erinnere, DM 350 geschätzt.

    Ich kam damit vergleichsweise günstig weg, ich habe aber auch schon von Fällen gehört, wo es in die entgegengesetzte Richtung ging, sprich eine gebrauchte Uhr zum Neupreis verzollt und versteuert wurde (im eBay-Kuriositäten-Thread hat ganz kürzlich jemand über die Erfahrungen beim Kauf einer Replica aus USA berichtet).

    Ich hoffe dies hilft und viel Erfolg bei der weiteren Suche.

  7. #7
    ehemaliges mitglied
    Gast
    alles right, bloß lebensmittel haben 7 %.

  8. #8
    Yacht-Master
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    Also, grundsätzlich kenne ich mich da nicht aus, kann aber zwei Erfahrungen mitteilen:

    1. Ich habe über Amazon ein Rolex-Uhrenbuch in NewYork gebraucht bestellt ( Kaufpreis 50% gegenüber dem Preis hier ). Wurde vom Zollamt informiert, mußte ca. 5 Euro Gebühren und Zoll bezahlen. Kaufpreis des Buches: ca. 90 Euro. Als Nachweis für den Preis habe ich lediglich die Kopien des Email-Verkehrs vorgelegt.

    2. Ich habe über Ebay ein gefaltetes Oysterband ( unter 100 $) ersteigert. Verkäufer in San Franzisko. Das Band war 5 Tage später einfach per Post in meinem Briefkasten. Vom Zollamt habe ich nichts gehört.???

    rainhard

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