Hallo Leute,

bitte eine Frage an die Fachleute. Wie bemisst sich der Zollwert u. die Einfuhrumsatzsteuer von einer gebrauchten Rolex bei einem Kauf zwischen Privatman u. Privatman. Ist es der tatsächlich bezahlte Kaufpreis? Ausser einer fernmündlichen Vereinbarung ist nichts schriftlich über den Preis fixiert. Ich könnte dem Zoll also keinerlei Schriftstück vorlegen, lediglich einen Überweisungsträger. Ist bei einem gebrauchten Gebrauchtsgegenstand wie einer Uhr zum Eigenbedarf überhaupt entsprechend Zoll u. EUST fällig? Klar bei Neuprodukten schon aber bei gebrauchten???

Danke, Gruss hotknife