Naja Moment!
Wenn er 12 ist dann geht es ja nicht prinzipiell um das Schicken des Paketes sondern um den Kaufvertrag.
Soweit ich das jetzt ohne nachzusehen weiß ist das ein unmündiger Minderjähriger und Kaufverträge die über Geschäfte des täglichen Lebens (Wurstsemmeln kaufen etc.) hinausgehen sind schwebend unwirksam. D.h. kauft der kleine das Ding und die Eltern sagen im Nachhinein "Nein" dann ist der Vertrag nichtig.
So auch beim dem Flugzeug. Sagen die Eltern nach Zustellung und Bezahlung durch den Jungen Nein ist der Vetrag unwirksam.
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Baum-Darstellung
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07.10.2006, 15:27 #10lg Michael
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