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  1. #1
    Daytona
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    meinungsverschiedenheiten am arbeitsplatz...

    ab wievielen jahren darf man in österreich ein nachnahme paket abholen??


    darüber wurde heute bei mir am arbeitsplatz heftig dieskutiert,weil sich der sohn eines kollegen etwas zuschicken lasse nwollte!!!
    ...auch eine kaputte Uhr hat 2x am Tag recht ! ! !

    Gruß,

    Flo

  2. #2
    Sea-Dweller
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    RE: meinungsverschiedenheiten am arbeitsplatz...

    Original von flost389
    ab wievielen jahren darf man in österreich ein nachnahme paket abholen??


    darüber wurde heute bei mir am arbeitsplatz heftig dieskutiert,weil sich der sohn eines kollegen etwas zuschicken lasse nwollte!!!
    50 ? Sorry der musste raus.
    Grüße Florian !!

    - Bavaria -

  3. #3
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Wenn ich meinem Hund ein Paket schicken würde würds auch ankommen..... solange Adresse stimmt und der Name an der Klingel steht......

    Euer Chef ist sicher stolz, dass ihr euch so wichtigen Themen widmet.....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"

  4. #4
    Daytona
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    naja man kann ja nicht den ganzen tag arbeiten!...

    ps: wenn man zurzeit nicht zuahuse ist, wird das paket zur post gebracht damit man es von dort abholen kann!hab mir aber noch nie gedanke darüber gemacht ab welchem alter man es holen dürfte...
    ...auch eine kaputte Uhr hat 2x am Tag recht ! ! !

    Gruß,

    Flo

  5. #5
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
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    Ist imho letztlich egal wer und wie alt der Adressat ist......

    Das Vertragsverhältnis mit der Post geht der Absender ein......

    Im Zweifel Vertritt halt der Erziehungsberechtigte......
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

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  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    und ist das Kindlein noch so Klein, so kann es doch schon Bote sein.....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    Original von Insoman
    und ist das Kindlein noch so Klein, so kann es doch schon Bote sein.....
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  8. #8
    Daytona
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    ergebnis: der sohn meines kollegen hat sich nun ein ferngesteuertes flugzeug per nachnahme bestellt. dass er erst 12 ist hat bei der post keinen gekümmert......so also wieder an die arbeit...
    ...auch eine kaputte Uhr hat 2x am Tag recht ! ! !

    Gruß,

    Flo

  9. #9
    Hier können NN-Pakete nur mit Perso an der Post abgeholt werden und unter 16 muss eine Vollmacht der Eltern beiliegen sonst gibt es offiziell nichts. Natürlich gibt es dank der Postagentueren immer wieder Bedienstete die soviel Ahnung vom Postwesen besitzen wie ich von der Chirogie. Diese Erfahrungen musste ich selber schon machen, als man für ein Wertpaket im Inland pro 100 Euro Wert einen Euro wollte und die (sorry) dumme Kuh sich einfach nicht belehren liess, dass dies der internationale Tarif für DHL-Wertpakete ist.

    Letztendlich musste ich dann zur Hauptpost und habe auch Beschwerde gegen die Postagentur eingereicht.

    Was allerdings die Bestellung im Internet betrifft, ich glaube in ganz Euro darf erst ab 18 (also Volljährig) etwas im Internet ohne Einwilligung der Eltern bestellt werden.
    „Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“
    Kurt Tucholsky
    in dem Sinne
    Chris

  10. #10
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    Naja Moment!

    Wenn er 12 ist dann geht es ja nicht prinzipiell um das Schicken des Paketes sondern um den Kaufvertrag.

    Soweit ich das jetzt ohne nachzusehen weiß ist das ein unmündiger Minderjähriger und Kaufverträge die über Geschäfte des täglichen Lebens (Wurstsemmeln kaufen etc.) hinausgehen sind schwebend unwirksam. D.h. kauft der kleine das Ding und die Eltern sagen im Nachhinein "Nein" dann ist der Vertrag nichtig.
    So auch beim dem Flugzeug. Sagen die Eltern nach Zustellung und Bezahlung durch den Jungen Nein ist der Vetrag unwirksam.
    lg Michael


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