Original von Mawal
Mein Beileid,
der Vermieter deiner Oma hat recht.
Außerdem müsst ihr den Mietvertrag auch noch kündigen, sonst läuft weiter.
..das ist ja oberhart, ich meine bei versicherungen heisst es ja wegfall des risikos (sorry) und somit der vertragsgrundlage....
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Thema: Mietzahlung im Todesfall??
Hybrid-Darstellung
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29.09.2006, 16:09 #1ehemaliges mitgliedGast
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