also ich kenne privat fast nur die seite als vermieter und finde, dass der mieter ohnehin durch das mietrecht und das grundgesetz optimal geschützt wird.
sub99 hatte nach der rechtlichen situation gefragt.
diese wurde erläutert.
der rest ist eine sache des gesprächs zwischen den beteiligten und kein grund für streit hier.
scheinbar wird hier vermieter immer gleich mit reichtum assoziiert. wie oben schon erwähnt, gibt es aber auch vermieter, die auf die miete seis zur darlehenstilgung oder für was auch immer angewiesen sind. also gibts kündigungsfristen, die zumeist den mieter schützen.
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Thema: Mietzahlung im Todesfall??
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29.09.2006, 13:21 #1ehemaliges mitgliedGast
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