ich denke mal, dass es sowohl auf Mieterseite als auch auf Vermieterseite richtige Herzchen gibt....
Mein Motto als Vermieter heißt:
fair bleiben - dann sollte es auch klappen mit den guten Mitverhältnis
Ich würd auf jeden Fall das GEspräch mit dem Vermieter sorgen - zuvor einen festen Zeitplan aufstellen, wann die Wohnung leergezogen wird und dem VErmieter verbindlich zusichern, dass die Wohnung zu dem Tag x wieder zu seiner Verfügung steht - das gibt ihm dann Planungssicherheit für die Anschlußvermietung....
Wenn am dem Herrn vernünftig kommt, sollte er eigentlich auch bemüht sein die Erben schnellstmöglich aus der Verpflichtung zu entlassen....
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Thema: Mietzahlung im Todesfall??
Baum-Darstellung
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29.09.2006, 11:27 #23Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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