Moin Moin,
wenn der Vermieter nicht verhandlungsbereit ist und sich aus der Erbschaft kein Überschuß ergbtund nur Arbeit und Ärger, kann man auch noch an die Erbausschlagung denken - ist nicht nett, aber dann liegt der Ärger beim Vermieter, was dieser auch weiß....es ist also ein Verhandlungsargument.
Sorry liebe Vermieter unter Euch, aber es gibt leider Vermieter, denen man so ohne Skrupel begegnen kann/muß...
Gruß und schönes Wochenende
Jan
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Thema: Mietzahlung im Todesfall??
Baum-Darstellung
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29.09.2006, 10:35 #19
my worst day on the golf course still beats my best day in the office
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