Die Auflösung einer Wohnung kann schnell abgewickelt werden. Das kann im Oktober abgeschlossen sein. Es geht hier also um weitere zwei Monatsmieten.Original von niksnutz
vieleicht lässt der Vm mit sich reden wenn ein nachmieter vorhanden ist.
ausserdem muss die wohnung noch aufgelöst werden,dauert ja auch ne weile
Wie bereits geschrieben, lässt jeder vernünfitge Vermieter mit sich reden. Das er, auch im Todesfall, nicht gleich auf sein Recht und auf ihm zustehende Mietzahlungen verzichtet ist klar.
Den Hinterbliebenen entsteht in der Regel kein finanzieller Schaden, da sie schliesslich aus der Erbschaft die Mietzahlungen leisten können, evtl. gibt es auch noch eine hinterlegte Kaution.
Wenn ein Vermieter einen Todesfall hat, sucht er sofort einen Nachmieter. Ist dieser gefunden, kann das alte Mietverhältnis vorzeitig beendet werden. Dem Vermieter ist ja auch daran gelegen einen vernünftigen Nachmieter zu bekommen.
Warum sollte er einem vernünftigen Nachmieter den vorzeitigen Einzug verwehren, wenn er Gefahr läuft, nach Ablauf der drei Monate Leerstand zu haben, weil er dann keinen geeigneten Nachmieter findet.
Redet miteinander - keiner pocht auf sein Recht!
Ergebnis 1 bis 20 von 34
Thema: Mietzahlung im Todesfall??
Baum-Darstellung
-
29.09.2006, 09:09 #18KaiBGast
Ähnliche Themen
-
Verhalten bei Todesfall eines Verwandten (Onkel/Großonkel)
Von ehemaliges mitglied 24812 im Forum Off TopicAntworten: 21Letzter Beitrag: 21.02.2011, 14:34
Lesezeichen