Original von OrangeHand
Als vernünftiger Vermieter würde ich in solch einer besonderen Situation aber auch akzeptieren, dass das Mietverhältniss früher, als im Gesetz vorgeschrieben beendet werden kann. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.

Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.
Der Vermieter hat nichts von 3 Monaten Leerstand - trotz fortlaufender Miete.

Wenn man mit ihm spricht, ist er im Regelfall bereit die Wohnung vorzeitig an einen vernünftigen Nachmieter zu vermieten.
So handhabe ich es bei Mieterwechsel - nicht nur im Todesfall.