Als vernünftiger Vermieter würde ich in solch einer besonderen Situation aber auch akzeptieren, dass das Mietverhältniss früher, als im Gesetz vorgeschrieben beendet werden kann. Ich verstehe es, dass die Erben neben der Trauer und den Erbschaftsformalitäten nicht auch noch eine Wohnung am Hals haben möchten.
Ich denke, dass so mancher Vermieter den Mieterunmut auch unnötig provoziert, in dem sture Paragrafenreiterei betrieben wird, wo auch ein gutes Gespräch und eine individuelle Lösung möglich wäre.
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Thema: Mietzahlung im Todesfall??
Baum-Darstellung
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29.09.2006, 08:47 #13Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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