100% verstanden habe ich das nicht, aber oftmals funktioniert das, wenn man mt dem Verkäufer nett und freundlich kommuniziert ohne Probleme.
Zumindest meiner Erfahrung nach![]()
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Thema: Hilfe bei ebay Streit
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24.09.2006, 21:39 #1
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Hilfe bei ebay Streit
Hi,
ich bin gerade mal wieder voll genervt von ebay. Ich habe einen Artikel gekauft, der entgegen der Beschreibung nicht mit meinem Computer funktioniert. Diesen habe ich mit tracking id zurückgeschickt. Der Verkäufer will vor einer Erstattung die Originlarechnung und meinen Portobeleg auch noch haben. Gleichzeitig hat er eine Unstimmigkeit gemeldet, um die Provision zurück zu bekommen. Wie verhalte ich mich jetzt? wenn ich die Unstimmigkeit beilege, gibts wohl keinen Käuferschutz mehr oder???? (falls das Geld noch nicht wieder zurück bei mir ist). Oh Mann, ich hoffe das war verständlich.....ebay nervt..... ? :evil:
edit: Artikel wurde über Paypal bezahltCY, Christian
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Von den Wanzen.
(B. Brecht)
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24.09.2006, 21:57 #2lg Michael
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25.09.2006, 06:11 #3
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laß Dir vom VK die Telefonnummer geben und kläre das in einem persönlichen Gespräch besser ab
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25.09.2006, 08:09 #4
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RE: Hilfe bei ebay Streit
Er möchte von Ebay die Gebühren zurück, auch verständlich und kein Grund für Panik. Ist denn die Sendung verschwunden? (Wegen der Quittung?)
Das mit der Original Rechnung ist ok,macht Media Markt auch. Sonst würde ja jeder die Rechnung behalten und die Vorsteuer kassieren, den Artikel aber retounieren
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25.09.2006, 08:20 #5
Das mit der Rechnung retour ist nicht okay. Buchhalterisch korrekt ist die Erstellung einer Gutschrift, die die Rechnung neutralisiert.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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25.09.2006, 08:43 #6KaiBGast
Die gemeldete Unstimmigkeit ist korrekt und üblich. Sonst bliebe er ja auf seinen Gebühren sitzen und die können nicht unerheblich sein.
Denke mal, Du bist zu skeptisch und machst Dir zu große Sorgen.
Den Portobeleg möchte er für seine Buchhaltung. Vermutlich will er Dir die Portokosten ersetzen - sehr korrekt.
Donluigi
Buchhalterisch wäre es korrekt. Der Aufwand für kleine eBay-Händler zu groß.
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25.09.2006, 08:45 #7
Wo ist denn der Aufwand zu groß? Einfach eine Gutschrift ausdrucken. Dauert keine 2 Minuten.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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25.09.2006, 08:50 #8
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Don
Da hat Du recht und der Verkäufer wäre auch auf der sicheren Seite, vor allem wenn er den Betrag wieder retounieren muss braucht er ja eine Gutschrift für seine Buchhaltung. Dein Weg ist der bessere, aber auch ich neige zu Faulheit und würde sagen "Schmeiss wech die RE"
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25.09.2006, 10:52 #9
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Themenstarter
Vielleicht bin ich zu misstrauisch, das Problem ist dass die Unstimmigkeit zu früh gemeldet wurde. Er könnte meinetwegen gerne die gebühren wieder haben, aber wenn ich jetzt zustimme habe ich keinen Anspruch mehr auf Käuferschutz. Und die Kohle ist noch nicht zurück. Ich habe jetzt einfach paypal Beschwerde eingelegt, sollen die das klären, geht denke ich am schnellsten.
CY, Christian
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(B. Brecht)
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25.09.2006, 10:58 #10ehemaliges mitgliedGast
warum rufst du ihn nicht einfach an....das würde meiner meinung nach am schnellsten gehen und am vernünftigsten sein.
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25.09.2006, 11:03 #11
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Themenstarter
Original von RufusMücke
warum rufst du ihn nicht einfach an....das würde meiner meinung nach am schnellsten gehen und am vernünftigsten sein.CY, Christian
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25.09.2006, 11:06 #12ehemaliges mitgliedGastOriginal von picasso
Original von RufusMücke
warum rufst du ihn nicht einfach an....das würde meiner meinung nach am schnellsten gehen und am vernünftigsten sein.
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25.09.2006, 12:17 #13
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Themenstarter
schon dass er das Ganze rückabwickeln will, aber es gibt immer neue "Hürden".
CY, Christian
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25.09.2006, 12:18 #14
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Darf man Fragen um welchen Wert es geht?
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