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  1. #1
    Deepsea Avatar von SUB99
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    Sorgerechts Frage !!

    Nein ich habe kein Kind (zumindest keins von dem ich weis )

    Habe aber ne Frage an euch(im auftrag meiner Schwester). Sie hat mit ihrem damaligen Partner ein Kind bekommen und der Kerl hat sie nachdem das Kleine auf der Welt war verlassen (da war die kleine etwas mehr als 1Jahr alt).Das ist nun 2 Jahre her.

    Der "nette" Herr zahlt wenn überhaupt nur alle 4 Monate mal Unterhalt und genau so oft meldet er sich und fragt wie es dem Kind geht bzw. ob er es sehen darf.......... Trotz seinem negativen verhaltens sagt Sie dann immer das er das Kind sehen kann wenn er möchte (leider kommt er aber fast nie zu den vereinbarten Treffen....er hat das Kind in den Letzten 2 Jahren vielleicht 3 mal gesehen).

    So mitlerweile ist meine Schwester nun Verheiratet und hat ein weiteres Kind (mit ihrem Mann......... der kleine ist 3 Wochen alt)

    Heute bekamm Sie nun einem Brief vom Anwalt das die ELTERN des ehemaligen Partners das Kind haben wollen bzw. das Kind jedes Wochenende zu sich nehmen wollen. Sie sagt natürlich NEIN dazu wenn dann kann der Leibliche Vater das Kind besuchen(oder aber die Großeltern......aber kein Ganzes Wochenende die Kleine zusich nehmen).

    Tja die Frage ist allerdings kann Sie das Verweigern bzw. was haben die Großeltern für Rechte und wozu haben Sie kein Recht?? Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Info´s zu geben. Sie hat heute schon mit dem Jugendamt gesprochen die meinten das Sie das Kind nicht übers Wochenende raußgeben muss. Das hat Sie den Großeltern dann auch mitgeteilt und die haben nur ein paar unfreundlichen Drohungen ausgesprochen nach dem motto : " du wirst schon sehen wir bekommen die kleine ganz" bzw. " WIr machen dir das Leben zur Hölle" etc....


    Wow das ist ne Menge Text wer alles gelesen hat und dann auch noch Lust hat zu Antworten kann mir bzw. Ihr ja mal ein Paar Tipps geben.

    Edit: was vielleicht noch wichtig ist, das Kind ist unehelich zur Welt gekommen bzw Sie war gar nicht mit dem Vater verheiratet.
    Grüße Dennis

  2. #2
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    Ohne wenn und aber ab zum Anwalt, ein renomierter der sich mit solchen dingenauskennt
    ,liste müste es auch beim jugendamt geben und der auch vor ort ist,weil die bande kennt sich,das hilft dann auch,den dann mit dreck werfen lassen,kostet nicht viel,vorher fragen !Kostenfrage extra angehen.
    In Zukunft mehr mit zeugen arbeiten bei gesprächen oder schriftlich.
    sich auf keinem fall einschüchtern lassen.

    mfg jan
    Gruß

    Jan

  3. #3
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Eben, sofort zu einem Fachanwalt für Familienrecht.
    Am Besten einen empfehlen lassen der den Ruf als erfolgreicher Spezialist hat und sofort "reinhaut" und zwar richtig.
    Eine Alternative dazu gibts keine.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  4. #4
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    Ich find es total schandhaft, wenn manche Menschen (die Gr0ßeltern) ihr eigenes Wohl vor dem der Kinder setzen! Viel Glück für dich und deine Schwester!

    Gruß
    Grüße,
    der Stefan

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    hab Dir mal 2 sehr gute Anwälte per PN genannt
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  6. #6
    Gesperrter User
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    RE: Sorgerechts Frage !!

    Einen Anwalt braucht Sie erst wenn die "Gegenseite" in Form einer Klage reagiert hat. Das Sorgerecht hat die Mutter und jetzt geht es um das Umgangsrecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wenn die Gegenseite wünscht dies zu ergattern (Was Ihr nicht gelingen wird) muss Sie schon das Gericht bemühen. Erst hier würde ich an Stelle der Schwester reagieren.
    Das Jugendamt hat schon recht mit der Beurteilung der Lage, selbst ein Prozess wird - so er überhaupt angestrent wird - kein grossartig anderes Ergebniss bringen. Wichtig ist Drohungen und Aussagen unchristlicher Natur am besten mit Zeugen festzuhalten.

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    a) zunächst einmal sollte sich die Schwester von Dennis von kompetenter Seite her Ihre Rechte und Pflichten erläutern lassen.

    b) da die Eltern des Kindesvaters schon recht massiv sind halte ich anwaltliche Hilfe für dringend erforderlich, diesen Leuten gehört mittels Anwaltlichen Schreibens - natürlich auf deren Kosten - ordentlich der Hintern versohlt



    nur mal so aus Sicht des Praktikers
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  8. #8
    Oyster
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    ...bin zwar kein Anwalt, aber leider mit Fragen des Sorgerechte aus der praktischen Perspektive etwas vertraut..

    a) Klar, einen Anwalt zu Rate ziehen, muss auch nicht so teuer werden, es gibt bei Bedarf ja Beratungshilfe.
    b.) Bei dem bisherigen Verhalten des Vaters gehen schon mal viele Punkte an Deine Schwester.
    c.) So in etwa: Der Vater(!) hat das Recht, das Kind jedes zweite Wochenende zu sehen; ob über Nacht, mit oder ohne Aufsicht hängt dann vom Alter des Kindes und dem bisherigen Verlauf ab.
    d.) Auch Großeltern haben das Recht, das Enkelkind zu sehen(!), aber bei weitem nicht die Rechte des Vaters.
    e.) Es gilt immer so etwas wie "Wahrung der Regelmäßigkeit" (hach, wäre ich doch Anwalt, dann käme ich jetzt auf die Floskel), d.h. so mirnixdirnix den Umgang zu ändern geht nicht, wenn der Vater sich bisher auch nicht gekümmert hat.
    f.) Keinen Unterhalt zu zahlen sind schon mal ganz schlechte Voraussetzungen.

    Ich würde Deiner Schwester sagen, dass sie sehr gut dasteht...

    MEINE MEINUNG!!! (mit Erfahrung gemischt)

    Besten Gruß,

    Andreas

  9. #9
    Sub-Date
    Gast

    RE: Sorgerechts Frage !!

    Ich bin kein Anwalt,

    habe aber praktische Erfahrung mit dem Fall eines nichtehelichen Kindes,
    dem Bruch der zugehörigen Beziehung und der Komplikationen die sich daraus entwickeln.

    Zuersteinmal sollte man das Kind in den Mittelpunkt der Überlegungen stellen,
    und nicht auf irgendwelche Rechtsstandpunkte beharren.

    Überlegung 1: Schadet es dem Kind wenn es Kontakt zu den leiblichen Grosseltern hat?

    Das sollte jeder selber entscheiden, aber ich finde ein guter Kontakt
    zu den Grosseltern ist gut für das Kind, es ist gut für die Entwicklung
    und ich würde das auf keinen Fall als etwas negatives ansehen.
    (Selbst wenn mir die fremden alten leute nicht sehr sympathisch sind)

    Ich halte den Wunsch der Grosseltern für legitim, auch wenn der Weg eines Anwaltsbriefes sicher nicht besonders geschickt war.

    Ich würde das Gespräch mit den Grosseltern suchen, ich würde einen
    gemeinsamen Besuch vereinbaren und versuchen einen Kontakt aufzubauen, so dass sie die Chance haben dass Kind regelmässig zu sehen. Wenn der Kontakt etwas enger ist, und das Vertrauen größer, dann wäre ich auch bereit über Übernachtungen zu sprechen.

    Ich verstehe nicht warum hier alle sofort den Anwaltshammer rausholen.


    P.S. Das Verhalten des Vaters ist durchaus als negativ anzusehen, aber sollen seine Eltern jetzt in Sippenhaft genommen werden. Man kann das ja auch als Chance betrachten über seine Eltern etwas Druck aufzbauen damit er wenigstens seine finanziellen Verpflichtungen ansatzweise nachkommt.

  10. #10
    Gesperrter User
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    Original von Insoman
    a) zunächst einmal sollte sich die Schwester von Dennis von kompetenter Seite her Ihre Rechte und Pflichten erläutern lassen.

    b) da die Eltern des Kindesvaters schon recht massiv sind halte ich anwaltliche Hilfe für dringend erforderlich, diesen Leuten gehört mittels Anwaltlichen Schreibens - natürlich auf deren Kosten - ordentlich der Hintern versohlt



    nur mal so aus Sicht des Praktikers

    Das äussern von Wünschen ist für mich nicht massiv und kein Grund zu reagieren. Hier wird sowieso das Jugendamt gehört,wenn es zum Prozess kommt und deshalb langt es imho wenn sich die Mutter dort meldet und die Vorfälle Aktenkundig sind.

    Wie kommst Du auf die Idee, dass die Leute das Schreiben des Anwaltes an sich bezahlen müssen???

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    im Rahmen eines Schadenersatzes ?

    Anspruchsgrundlage: § 823 BGB



    ausserdem kann ein guter Familienrechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass erstmal der Druck vom Kessel kommt - dieses dient vor allem dem Hauptleidtragenden, dem KIND
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  12. #12
    Gesperrter User
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    Original von Insoman
    im Rahmen eines Schadenersatzes ?

    Anspruchsgrundlage: § 823 BGB



    ausserdem kann ein guter Familienrechtsanwalt dafür Sorge tragen, dass erstmal der Druck vom Kessel kommt - dieses dient vor allem dem Hauptleidtragenden, dem KIND

    Solange die Gegenseite nur verbal agiert kann man sich das schenken. Wer schreibt der bleibt.


    Am sinnvollsten wäre ein Gespräch aller beteiligten beim JA, aber das sagt sich so leicht. Immerhin kümmert sich der Vater auch nicht ums Kind und die Mutter sollte ernsthaft überlegen das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

    Wir kennen die Verhältnisse nicht.....selbst wenn sich der Vater nicht kümmert kann es ein normales Verhältniss zu Oma und Opa haben, aber nach den Regeln der Mutter. Schade das Erwachsene Kinder als Druckmittel beim Streiten verwenden

  13. #13
    ehemaliges mitglied
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    der einzige rat ist: geh zum RA

    i.ü. sollten sich aus solchen diskussionen leute raushalten die keine ahnung haben.

  14. #14
    Gesperrter User
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    Original von RufusMücke
    der einzige rat ist: geh zum RA

    i.ü. sollten sich aus solchen diskussionen leute raushalten die keine ahnung haben.
    Dann schreib doch nix

    Ich habe eine Exe und zwei Kinder sowie einen mit Kindern gesegneten Bruder mit einer kampflustigen Exfrau und kenne die Thematik zur genüge, schliesse mich aber nach reiflicher Überlegung Deiner Empfehlung an und enthalte mich persönlicher Einschätzungen der Situation.

  15. #15
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von RufusMücke
    der einzige rat ist: geh zum RA

    i.ü. sollten sich aus solchen diskussionen leute raushalten die keine ahnung haben.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Mostwanted
    Original von RufusMücke
    der einzige rat ist: geh zum RA

    i.ü. sollten sich aus solchen diskussionen leute raushalten die keine ahnung haben.
    Dann schreib doch nix
    was bildest du dir eigentlich ein :stupid:

  17. #17
    officially certified Avatar von cardealer
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    Original von Mostwanted
    Original von RufusMücke
    der einzige rat ist: geh zum RA

    i.ü. sollten sich aus solchen diskussionen leute raushalten die keine ahnung haben.
    Dann schreib doch nix
    wow voll rein ins Fettnäpfchen!!! Man sollte nicht über Leute urteilen die man nicht kennt :stupid: :stupid:
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    ich finde den weg vom "watchman" in dem verkehrsrechtsthread als richtig.

    sowas am besten per PN

    und DANKE frank:-))))

  19. #19
    GMT-Master
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    Original von paddy
    sofort "reinhaut" und zwar richtig.
    Eine Alternative dazu gibts keine.
    Warum eigentlich?

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Erfahrungswerte in Rechtsfällen, zwar (zum Glück) keine Sorgerechtsfälle, aber genug andere.
    Ein (richtig) guter Anwalt (und von denen gibts wenige) kann dir das aber sicher besser erklären.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

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