Nein ich habe kein Kind (zumindest keins von dem ich weis )

Habe aber ne Frage an euch(im auftrag meiner Schwester). Sie hat mit ihrem damaligen Partner ein Kind bekommen und der Kerl hat sie nachdem das Kleine auf der Welt war verlassen (da war die kleine etwas mehr als 1Jahr alt).Das ist nun 2 Jahre her.

Der "nette" Herr zahlt wenn überhaupt nur alle 4 Monate mal Unterhalt und genau so oft meldet er sich und fragt wie es dem Kind geht bzw. ob er es sehen darf.......... Trotz seinem negativen verhaltens sagt Sie dann immer das er das Kind sehen kann wenn er möchte (leider kommt er aber fast nie zu den vereinbarten Treffen....er hat das Kind in den Letzten 2 Jahren vielleicht 3 mal gesehen).

So mitlerweile ist meine Schwester nun Verheiratet und hat ein weiteres Kind (mit ihrem Mann......... der kleine ist 3 Wochen alt)

Heute bekamm Sie nun einem Brief vom Anwalt das die ELTERN des ehemaligen Partners das Kind haben wollen bzw. das Kind jedes Wochenende zu sich nehmen wollen. Sie sagt natürlich NEIN dazu wenn dann kann der Leibliche Vater das Kind besuchen(oder aber die Großeltern......aber kein Ganzes Wochenende die Kleine zusich nehmen).

Tja die Frage ist allerdings kann Sie das Verweigern bzw. was haben die Großeltern für Rechte und wozu haben Sie kein Recht?? Ich hoffe ihr könnt mir da ein paar Info´s zu geben. Sie hat heute schon mit dem Jugendamt gesprochen die meinten das Sie das Kind nicht übers Wochenende raußgeben muss. Das hat Sie den Großeltern dann auch mitgeteilt und die haben nur ein paar unfreundlichen Drohungen ausgesprochen nach dem motto : " du wirst schon sehen wir bekommen die kleine ganz" bzw. " WIr machen dir das Leben zur Hölle" etc....


Wow das ist ne Menge Text wer alles gelesen hat und dann auch noch Lust hat zu Antworten kann mir bzw. Ihr ja mal ein Paar Tipps geben.

Edit: was vielleicht noch wichtig ist, das Kind ist unehelich zur Welt gekommen bzw Sie war gar nicht mit dem Vater verheiratet.