Beweise sind ja auch noch nicht notwendig, die Beiden befinden sich ja noch überhaupt nicht in einem Prozeß. Es ist aber offensichtlich, daß ein Betrug(sversuch) vorliegt.
Ich würde die Sache rein zivilrechtlich lösen und im Notfall auf Erfüllung klagen. Sollte dies der Verkäuferin unmöglich sein, eben auf Schadenersatz in Höhe des Wertes der Uhr.