Hallo Oliver,

Du meinst also, wenn ein Anderer irgendwelche Rechte verletzt (z.B. Bilderklau) dann kannst Du es auf jeden Fall auch! Da sind wir wirklich verschieden.

Es bleibt dabei: Alle in der Auktionsbeschreibung aufgeführten Punkte sind zu einem wesentlichen Bestandteil des Vetrages geworden und wer die Bedingungen des zustande gekommenen Vertrages ignoriert, begeht eine Vertragsverletzung.

Übrigens Ebay interessiert nur die Meldung des Verkäufers, daß der Käufer nicht bezahlt hat - daß der Verkäufer auf einer Überweisung besteht und keine Barzahlung bei Abholung akzeptiert interesiert die überhaupt nicht (außerdem ist das ja sein vertragliches Recht)

Gruß kojob