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  1. #1
    GMT-Master Avatar von maki001
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    beim telefonieren erwischt worden....

    Hallo,

    wurde im Februar von EINEM Polizisten beim telefonieren im Auto erwischt. Hatte damals - (Aussage gegen Aussage) alles abgestritten.
    Jetzt habe ich morgen meine Gerichtsverhandlung wegen so einem Shit.... Hat von Euch jemand mit so etwas Erfahrung wie man hier ab besten vor Gericht agiert???

    Dank im Vorraus

    Gruß Markus
    MCM

  2. #2
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    RE: beim telefonieren erwischt worden....

    bei aussage gegen aussage kommts sehr sehr selten vor das der richter dem polizisten nicht glaubt!
    Gruß
    Ibi

  3. #3
    Administrator Avatar von THX_Ultra
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    4
    Denke ich auch. Im schlimmsten Fall könnte man deine "Schuld" eventuell auch mit einem Verbindungsnachweis beweisen.....
    lg Michael


  4. #4
    du hast damals alles abgestritten und nun angst vor gericht das selbe zu sagen? verstehe ich richtig?

  5. #5
    GMT-Master Avatar von maki001
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    RE: beim telefonieren erwischt worden....

    Original von ibi
    bei aussage gegen aussage kommts sehr sehr selten vor das der richter dem polizisten nicht glaubt!
    Aber der Polizist kann sich doch auch irren... Na ja, bin ja schon mal auf morgen gespannt

    Gruß Markus
    MCM

  6. #6
    GMT-Master Avatar von maki001
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    Original von vincentjun
    du hast damals alles abgestritten und nun angst vor gericht das selbe zu sagen? verstehe ich richtig?
    Nö - bin ja nicht total kirre... Sicher bleibe ich bei meiner Aussage. Wollte nur mal fragen, ob jemand sich schon mal mit dem gleichen Problem rumgeärgert hat.
    MCM

  7. #7
    Gesperrter User
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    RE: beim telefonieren erwischt worden....

    Das fällt Dir aber früh ein


    1. Sag es war ein Diktiergerät
    2. Eier zeigen und zugeben...wenn der Richter auch hier ist weil er Rolex trägt wirds eh schlecht für Dich ausgehen
    3. Wegen so was die Gerichte belasten *seufz*

  8. #8
    GMT-Master Avatar von maki001
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    Mostwanted,

    ich hab mich nicht ins Gericht eingeladen....

    bzw. darf ich wären des fahrens ein Diktiergerät benutzen?
    MCM

  9. #9
    Double-Red Avatar von Rolex1970
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    RE: beim telefonieren erwischt worden....

    oje..wurde mal bei einer kontrolle rausgenommen beim telefonieren...hatte gesagt ich kann mich kratzen am ohr mit was ich will. nichts genützt, im gegenteil noch blöde angefixt worde. aja, 100.-schweizerfranken busse.
    Lg Pasci

  10. #10
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    Original von maki001
    Mostwanted,

    ich hab mich nicht ins Gericht eingeladen....
    Hättest halt Deinen Fehler eingestehen und Zahlen sollen! An solchen Fällen geht die deutsche Justiz zugrunde ...
    Torsten.

  11. #11
    ehemaliges mitglied
    Gast
    wie hat er es gesehen?

  12. #12
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von THX_Ultra
    Denke ich auch. Im schlimmsten Fall könnte man deine "Schuld" eventuell auch mit einem Verbindungsnachweis beweisen.....
    So wird's laufen. Arbeite selbst bei einem Service Provider im MoFu Bereich. Anhand Deiner Call Records (EVN) wird Dein "Freund und Helfer" beweisen, dass er im Recht ist/war.

    Tipp(s) für's nächste Mal:

    1.) Freisprecheinrichtung und/oder BT Headset

    ODER

    2.) zahlen und gut

    It's your choice ...

  13. #13
    Gesperrter User
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    Original von maki001
    Mostwanted,

    ich hab mich nicht ins Gericht eingeladen....

    bzw. darf ich wären des fahrens ein Diktiergerät benutzen?

    Meines wissens ja, aber das liegt letztendlich am Richter.

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hallo,

    ein deutscher Beamter hat grundsätzlich fast immer Recht.
    Sollte sich der Richter durch Dein Beharren belästigt fühlen, wird er sicher von seinem Ermessensspielraum ausreichend Gebrauch machen.
    Aber vielleicht hat er keine Lust ein Urteil zu sprechen und fordert Deine Einsicht ein.

    Gruß

    Uwe

  15. #15
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Laubi
    Original von THX_Ultra
    Denke ich auch. Im schlimmsten Fall könnte man deine "Schuld" eventuell auch mit einem Verbindungsnachweis beweisen.....
    So wird's laufen. Arbeite selbst bei einem Service Provider im MoFu Bereich. Anhand Deiner Call Records (EVN) wird Dein "Freund und Helfer" beweisen, dass er im Recht ist/war.

    Tipp(s) für's nächste Mal:

    1.) Freisprecheinrichtung und/oder BT Headset

    ODER

    2.) zahlen und gut

    It's your choice ...
    sorry, aber dat is quatsch. da soll er sich über ebay ne gebrauchte simcard prepaid kaufen und dann können die mal lange nach verbindungsnachweisen suchen.

    kann ihn doch keiner zwingen seine sim herzugeben oder seinen provider zu benennen.

  16. #16
    GMT-Master Avatar von maki001
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    Themenstarter
    Werden die Daten auch bei einem Anruf gespeichert - hier ist doch auf dem Verbindungsnachweis nichts eingetragen?

    Gruß Markus
    MCM

  17. #17
    Submariner
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    Grandioser Thread, mal wieder. Das Forum als Helfer in allen Lebenslagen.

    Wenn man Mist baut, steht man auch dazu. Das ist zumindest meine Einstellung. So ein paar Euro Bussgeld bringen einen doch nicht um.
    Gruß

    Michael

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    dann dürfte man

    keinen radio
    keinen mp3 player
    keinen bordcomputer
    kein gar nix im auto bedienen

    und nicht rauchen etc...

    das mit dem handyverbot ist quatsch erster sahne

  19. #19
    GMT-Master Avatar von maki001
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    Original von herriflens
    Grandioser Thread, mal wieder. Das Forum als Helfer in allen Lebenslagen.

    Wenn man Mist baut, steht man auch dazu. Das ist zumindest meine Einstellung. So ein paar Euro Bussgeld bringen einen doch nicht um.
    Hallo Michael

    das ist doch das angenehme an einer großen "Freundschaft" ( Du mußt ja auch nicht "helfen" - und ob telefonieren im Auto sooo eine Straftat "Mist" ist möchte ich auch bezweifeln! Siehe Rufus.

    Gruß Markus
    MCM

  20. #20
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    hast du nun telefoniert oder nicht. wenn ja, dann versteht ich nicht warum du so herumzickst. wenn nicht, einfach verbindungsnachweis.

    bei aussage gegen aussage und mangelnder beweisführung glaubt man wohl eher dem ankläger, weil der für lügen bestraft werden würde, du als angeklagter aber nicht. soweit die erfahrung eines kollegen, der auch mal vor gericht wegen einer kleinigkeit musste und angezeigt wurde. sind aber genug anwälte im forum.


    in AUT haben wir seit 1 jahr lichtfahrgebot. hab unlängst ne polizeistreife ohne licht erwischt. was wohl ist, wenn man die anzeigt
    mfg Christoph

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