Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 21 bis 24 von 24
  1. #21
    Deepsea Avatar von ratte
    Registriert seit
    05.06.2004
    Beiträge
    1.507
    Original von Butch
    Schließlich kann ja auch wirklich mal etwas auf ganz natürlich Weise kaputt gehen.
    Dann hebt man die defekte Ware auf und kann sie im Zweifelsfall vorzeigen. Alles natürlich nur Theorie, in der Praxis wird dieser Fall wohl eher selten vorkommen.

    EBay ist halt auch nicht mehr das was es vielleicht früher mal war.

    mfg ratte

  2. #22
    Air-King
    Registriert seit
    18.06.2004
    Beiträge
    14
    aber das reicht doch schon, um im Einzelfall einige 100 EUR loszuwerden. Allein wegen des Risikos verklagt zu werden, sollte man sich sehr gut überlegen, eine Auktion vorzeitig zu beenden.

    Ratte hat ganz sicher Recht mit seiner Aussage, den defekten Gegenstand zur Beweissicherung aufzubewahren. Trotzdem kann das Stress geben und wir wissen doch, daß es bei Gericht ein Urteil, aber nicht unbedingt Recht gibt.
    Gruß Robert
    Ein Abschied schmerzt immer, auch wenn man sich schon lange darauf freut (Arthur Schnitzler)

  3. #23
    Day-Date Avatar von Butch
    Registriert seit
    10.06.2004
    Beiträge
    4.748
    Also, soweit ich das im Moment überblicke, geht Schadensersatz für einen übergangenen Bieter nur, wenn die befristete Offerte (Versteigerung) ordnungsgemäß zum Abschluß kam und der ausgeschlossene (Höchst-)Bieter ein korrektes Angebot (Bindungswille) unterbreitet hat.
    In einem solchen Fall spricht Justizia tatsächlich Schadenersatz zu, sogar bis zum vollen Ersatz des erworbenen Artikels. Bieter, die den Artikel zum Zeitpunkt des Abbruches ohnehin nicht erworben hatten/hätten, müssten hingegen ihren tatsächlich entstandenen Schaden darlegen.
    Angebote, auf die überhaupt nicht geboten wurde, können *jederzeit* wieder gelöscht werden.

    Da ich diese Weisheit aus dem Aufsatz eines Fachjournals habe, muss das nicht *gerichtsfest* stimmen.
    Schöne Grüße-"Butch" Friedel

  4. #24
    Sea-Dweller Avatar von moby711
    Registriert seit
    02.03.2004
    Beiträge
    794
    also... ebay war früher auch nicht besser als heute... das wäre mir
    neu... es ist heute nur aufgeblähter und daher weniger übersichtlich
    und kontrollierbar... :O

    Wenn man schon Probleme hat nachzuweisen, dass man eine bezahlte
    Ware nicht bekommen hat dann wird man sich zweimal überlegen den
    Klageweg zu beschreiten, wenn ein bebotener Artikel nicht mehr zum
    Verkauf zur Verfügung steht... IMHO nur alles Theorie... und ebay juckt
    das herzlich wenig...
    Gruß Andreas

Ähnliche Themen

  1. Red Sub...Auktion beendet...ZIFFERBLATT???
    Von ALfredo im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 16.09.2010, 22:03
  2. Wieder Artikel in der Bucht (Daytona Handaufzug) vorzeitig beendet
    Von Rolex1970 im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 15
    Letzter Beitrag: 16.10.2008, 08:59
  3. Antworten: 39
    Letzter Beitrag: 03.05.2008, 12:12
  4. auktion vorzeitig beendet // ebay
    Von Legat im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 22
    Letzter Beitrag: 29.01.2008, 14:20
  5. Auktion vorzeitig beendet
    Von Ellipirelli im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 26
    Letzter Beitrag: 17.01.2008, 11:16

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •